„Sachsen. Mobil. Aufs Rad.“ – Verkehrsministerium veröffentlicht Radverkehrskonzeption 2019
29.08.2019, 09:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Martin Dulig: „Wir müssen Mobilität neu denken!“
Radverkehr – ob klassisch, mit E-Bike oder Lastenfahrrad – ist inzwischen ein fester Bestandteil unserer Mobilität und jeder Verkehrsplanung. Das Rad spielt eine zunehmende Rolle im Bereich der Nahmobilität und beim Übergang zu weiteren Mobilitätsangeboten, wie Bus und Bahn. Mit der überarbeiteten Radverkehrskonzeption 2019 möchte der Freistaat diese umweltfreundliche Mobilitätsform weiter vorantreiben und ein fahrradfreundliches Klima in Sachsen gestalten. Unter dem Motto „Sachsen. Mobil. Aufs Rad.“ setzt die Konzeption den Rahmen für die weitere strategische Ausrichtung der Radverkehrsaktivitäten und bildet die Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Alltagsradverkehrs und des touristischen Radverkehrs im Freistaat.
Den Ausbau des Radwegenetzes unterstützt der Freistaat seit 2015 mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Damit ist Sachsen deutschlandweiter Spitzenreiter. Verkehrsminister Martin Dulig: „Viel zu lange wurde in Sachsen Verkehrspolitik nur aus Sicht der Autofahrer gemacht. Wir haben damit in dieser Legislaturperiode Schluss gemacht – alle Mobilitätsformen behandeln wir gleichwertig von ihrer Bedeutung. Daher wollen und müssen wir den Radverkehr weiter stärken, indem wir die Sicherheit und Attraktivität des Radfahrens erhöhen und die Bereitstellung einer guten und sicheren Radverkehrsinfrastruktur forcieren. Deshalb hat der Ausbau von durchgängigen Radverkehrsverbindungen hohe Priorität.“
Sachsen will die Lücken im bestehenden Netz schrittweise schließen. Radschnellwegverbindungen sollen als besonders leistungsfähiger Bestandteil von Verbindungen des Alltagsradverkehrs entstehen. Beim Neu- und Ausbau von Bundes- und Staatsstraßen werden bereits Radwege von Beginn an mit geplant und angelegt, wenn geeignete sonstige Führungen fehlen. Darüber hinaus müssen Radverkehrsanlagen den veränderten Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, beispielsweise durch die Nutzung von Lastenfahrrädern oder der deutlichen Zunahme von E-Mobilität, angepasst werden.
Der Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr sind nicht zu unterschätzende Wirtschaftsfaktoren und bieten gerade für den ländlichen Raum wirtschaftliche Perspektiven. Deshalb will der Freistaat das vorhandene sehr gute und weitverzweigte touristische Landesradwegenetz („SachsenNetz Rad“) weiter optimieren und auch hier vorhandene Lücken schließen. Die touristische Wegweisung ist im Rahmen eines sachsenweiten Projektes bereits in einigen Landkreisen auf den neuesten Stand gebracht worden – weitere Landkreise folgen. Touristische Radverkehrsangebote sowie die Vermarktung der Ziele und Routen sind ebenfalls wichtige und förderfähige Schwerpunkte.
Neue Mobilitätsfelder erschließen derzeit eine Vielzahl von Nutzergruppen und stellen alle Beteiligten vor neue Herausforderungen. Insbesondere der stark zugenommene Wirtschaftsverkehr der Liefer- und Paketdienste auf der sogenannten „letzten Meile“ erfolgt per Rad flexibler und umweltfreundlicher: Lastenfahrräder können zur Verbesserung der Lebensqualität in den Städten und Gemeinden beitragen. Um den Einsatz von Lastenrädern voranzubringen, plant der Freistaat die Förderung von Lastenrädern als modernes Verkehrsmittel für den städtischen Raum.
Martin Dulig betont: „Digitalisierung und Elektromobilität machen auch vor dem Thema Radverkehr nicht halt. Fahrradverleihsysteme und Lastenräder bieten neue Chancen, die Attraktivität des Radverkehrs als zukunftsweisende Mobilitätsform weiter zu erhöhen. Diese neuen Ansätze müssen wir übergreifend über alle Verkehrsarten denken – wir müssen Mobilität neu denken! Das schließt den Fußverkehr, den Auto- und Schienenverkehr genauso mit ein.“
Mobilitätsangebote und -informationen sollen auch unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung stärker vernetzt und für den Radverkehr weiter entwickelt werden. Eine optimale Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln soll die Attraktivität des Radverkehrs weiter steigern.
Dulig weiter: „Radfahren bedeutet, sich bewusst für eine nachhaltige, umwelt- und klimafreundliche Art der Fortbewegung zu entscheiden. Radfahren ist gesundheitsfördernd und steigert die Lebensqualität. Das gemeinsame Ziel muss daher sein, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr im Freistaat weiter zu steigern. Die Verkehrssicherheit spielt hier eine große Rolle. Wenn die Infrastruktur stimmt, dann steigen auch mehr Menschen um. Dafür ist es notwendig, das Fahrrad in allen verkehrs- und städteplanerischen Konzepten stärker als bisher zu berücksichtigen und die Infrastruktur dafür aus- oder eben auch umzubauen.“
Die Verbesserung und Förderung des Radverkehrs ist vor allem eine kommunale Aufgabe, die sich in der Aufstellung kommunaler Radverkehrskonzepte, in der Benennung von Verantwortlichen für den Radverkehr, in der Planung und Gestaltung der Verkehrsanlagen und kontinuierlichen Investitionen in den Radverkehr sowie einem begleitenden Service widerspiegelt. Wichtige Partner bei der Umsetzung der Konzeption sind daher die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie der ADFC Sachsen.
Die im März 2019 gegründete Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs „Rad.SN“ hat das Ziel, die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Rad- und Fußverkehrs zu verbessern. Neben einer gemeinsamen Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit soll die Arbeitsgemeinschaft zu Fördermöglichkeiten und Weiterbildungen beraten sowie den Austausch zu verkehrsrechtlichen und -planerischen Neuerungen befördern. Rad.SN hat inzwischen 14 Mitglieder und steht allen interessierten Kommunen und weiteren Mitgliedern offen.
Weiterführende Links
- Radverkehrskonzeption 2019 „Sachsen. Mobil. Aufs Rad.“
- „SachsenNetz Rad: 4.050 Wegweiser in der Pilotregion Leipzig aufgestellt“: Pressemitteilung vom 2. August 2019
- „Freistaat Sachsen tritt in die Pedale“ – Pressemitteilung vom 2. Mai 2019
- „Kommunen gründen Arbeitsgemeinschaft zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs“ – Pressemitteilung vom 7. März 2019