Besserer Schutz für EU-Symbole – Entscheidung im Bundesrat

20.09.2019, 10:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen will die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung in Berlin einen Gesetzentwurf Sachsens beschlossen, der die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen will. Nach geltender Rechtslage sind zwar die Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, nicht aber der Europäischen Union strafrechtlich geschützt.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: »Die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Wir lassen es nicht zu, dass diese Werte immer häufiger durch Angriffe auf die Symbole der Europäischen Union verunglimpft werden!«

Zum Schutz der Europäischen Union und als klare Botschaft an potentielle Täter sieht die Bundesratsinitiative die Einführung eines neuen § 90 c im Strafgesetzbuch vor, der die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der Strafrahmen sieht hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Auch der Versuch soll strafbar sein.

Bereits in der Präambel des Grundgesetzes ist die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zur Einigung Europas verankert. Die Verwirklichung dieses vereinten Europas ist Staatszielbestimmung und ein rechtsverbindlicher Auftrag. Diesem Auftrag wird nachgekommen, in dem die Symbole der Europäischen Union vor feindseligen Angriffen geschützt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
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E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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