Höhere Förderbeträge für Feuerwehren im Freistaat
24.09.2019, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wöller: »Investitionen in den Brandschutz den aktuellen Erfordernissen angepasst«
Das Kabinett hat heute in Dresden einer Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Feuerwehr im Freistaat Sachsen zugestimmt. Die Richtlinie wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten und das bisher geltende Regelwerk aus dem Jahr 2015 ablösen. Inhalt ist insbesondere die Anhebung der Förderbeträge für den Bau von Feuerwehrhäusern und für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Darüber hinaus kann künftig in breiterem Umfang die Beschaffung von Hard- und Software für den effektiveren Feuerwehreinsatz oder die normgerechte Ertüchtigung von Feuerlöschteichen gefördert werden. Zudem können Kommunen bei der Zusammenlegung von mind. zwei Feuerwehrhäusern in Zukunft höhere Zuschüsse erhalten.
Dazu Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Das Ehrenamt bei der Feuerwehr ist von unschätzbarem Wert für unser aller Sicherheit. Die Sachsen stehen mit Respekt hinter den Kameradinnen und Kameraden und der Freistaat unterstützt die Kommunen auch weiterhin bei einer optimalen Ausstattung ihrer Feuerwehren. Mit den neuen Förderbedingungen tragen wir der Preisentwicklung am Markt aber auch der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung und passen die Investitionen in den Brandschutz den aktuellen Erfordernissen an.«
Im Kern dient die Richtlinienanpassung dem Ausgleich von Preissteigerungen beim Bau von Feuerwehrhäusern oder der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen.
So haben sich seit der letzten Anpassung im Jahr 2015 die durchschnittlichen Kosten für den Bau eines Feuerwehrhauses mit zwei Stellplätzen um etwa 16 Prozent erhöht. Auch der Anschaffungspreis eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges vom Typ »HLF 10« ist seitdem um rund 15 Prozent gestiegen. Das »HLF 10« gehört inzwischen zur Grundausstattung jeder Feuerwehr in Sachsen.
Im Zuge der Novellierung der Richtlinie wurden unter anderem die kommunalen Landesverbände aber auch der Landesfeuerwehrverband angehört.
Im Einzelnen enthält die neue Richtlinie folgende Punkte:
Angleichung der Förderfestbeträge für Feuerwehrhäuser und Normfahrzeuge
Bsp.: Förderung beim Bau eines Feuerwehrhauses mit zwei Stellplätzen bislang 360.000 Euro, jetzt 430.000 Euro oder Förderung der Anschaffung eines »HLF 10« bislang bis zu 180.000 Euro, jetzt als Grundschutzfahrzeug 212.000 Euro
Aufnahme neuer Fördergegenstände
Möglichkeit der Förderung von technischen Anpassungen in Feuerwehrhäusern, z. B. Einbau von Absauganlagen, zudem Förderung der Beschaffung von Hard- und Software zur Effektivierung des abwehrenden Brandschutzes oder zur Herstellung genormter Löschwasserentnahmestellen an Feuerlöschteichen
Einführung einer Zusatzförderung bei Zusammenlegung von Feuerwehrhäusern
Förderung in Höhe von zusätzlich 15 Prozent beim Bau innergemeindlicher Feuerwehrhäuser und damit verbundener Verbesserung der Tageseinsatzbereitschaft
Hintergrund:
Für Investitionen in den Brandschutz stellt der Freistaat den Kommunen seit 2018 jährlich 40 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten Kommunen für jedes aktive Feuerwehrmitglied 50 Euro pro Jahr. Auch der Erwerb von zwei Fahrerlaubnissen der Klasse C oder CE wird pro Gemeinde mit insgesamt 2.000 Euro jährlich gefördert. Zudem honoriert Sachsen das Engagement im Ehrenamt mit dem Landesfeuerwehrball oder der Auszeichnung zu verschiedenen Dienstjubiläen. Derzeit gibt es im Freistaat mehr als 44.000 Kameradinnen und Kameraden bei den Freiwilligen Feuerwehren und den Berufsfeuerwehren.