Schnelles Urteil gegen Hakenkreuzschmierer
16.12.2019, 12:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Medieninformation
Schnelles Urteil gegen Hakenkreuzschmierer
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurden zwei Deutsche (20 und 21 Jahre) am 12.12.2019 durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Orga-nisationen und Sachbeschädigung verurteilt. Gegen den 21-jährigen wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen verhängt. Der 20-jährige wurde als Heranwachsender zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 16.11.2019 gegen 15:35 Uhr auf den steinernen Vorplatz der Gläsernen Manufaktur in Dresden, Lennéstraße 1, mit roter und schwarzer Farbe vier einzelne Hakenkreuzdarstellungen in der Größe von jeweils 1 x 1 Meter, eine SS-Rune in der Größe 1 x 0,8 Meter sowie gegen die Polizei gerichtete Parolen in der Größe von 1 x 15 Meter aufgesprüht zu haben.
Die Schmierereien konnten von einer unübersehbaren Zahl von Passanten wahrgenommen werden. Die Beschuldigten verursachten durch ihr Handeln einen Reinigungsaufwand von mindestens 1.600,00 Euro.
Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.