Messerstecherei vor dem Scheunevorplatz
19.12.2019, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –
Medieninformation
Messerstecherei vor dem Scheunevorplatz
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht –
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen einen 31-jährigen Tunesier wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 08.08.2019 gegen 22:45 Uhr mit einem 33-jährigen Landsmann auf dem Scheunevorplatz in Dresden in Streit geraten zu sein und auf diesen zunächst mit den Fäusten eingeschlagen zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte den Geschädigten mit einem Messer mit einer Klingenlänge von wenigstens 4 cm mit zwei Stichen in die rechte Brust und in den linken Bauchbereich gestochen haben, wobei er dessen Tötung zumindest billigend in Kauf nahm.
Der Geschädigte erlitt schwere Verletzungen, u.a. eine Durchtrennung der rechten inneren Brustkorbschlagader und eine Eröffnung des Herzbeutels. In Folge der Verletzungen erlitt er einen Kreislaufzusammenbruch und einen Herzstillstand. Er musste reanimiert, künstlich beatmet und intensivmedizinisch therapiert werden.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.