Tod eines Babys in Dresden
20.12.2019, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
Gemeinsame Medieninformation
Staatsanwaltschaft Dresden
Polizeidirektion Dresden
Tod eines Babys in Dresden
Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen eine 36-jährige Deutsche gestellt. Der Beschuldigten liegt Totschlag durch Unterlassen zur Last. Ihr wird vorgeworfen, in den Morgenstunden des 19.12.2019 ein lebensfähiges Baby entbunden zu haben und dieses am 19.12.2019 gegen 10:30 Uhr unweit der Gleisschleife Prohlis unversorgt abgelegt und hierdurch den Tod des Babys zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.
Trotz sofort eingeleiteter und umfangreicher Suchmaßnahmen der Polizei konnte das bereits verstorbene Baby erst nach einem am späten Abend er-teilten Hinweis der Beschuldigten gegen 23:00 Uhr gefunden werden.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.