Bekämpfung der internationalen Drogenkriminalität

13.01.2020, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden klagt fünf Männer wegen internationalen Rauschgifthandels an

Medieninformation
Bekämpfung der internationalen Drogenkriminalität

Staatsanwaltschaft Dresden klagt fünf Männer wegen internationalen Rauschgifthandels an

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Albaner, einen 45-jährigen Turkmenen, einen 22-jährigen Albaner, einen 45-jährigen Deutschen und einen 51-jährigen Spanier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den fünf Männern liegt unerlaubtes Handel-treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in bis zu 18 Fällen zur Last. Auf die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden und des Zollfahndungsamtes Dresden vom 07.05.2019 wird Bezug genommen.

Die beiden albanischen Beschuldigten sollen laut Anklage für die Anlieferung und Übernahme der Betäubungsmittel und deren Verteilung an Abnehmer im gesamten Bundesgebiet verantwortlich gewesen sein. Ihnen wird u. a. vorgeworfen, im Januar und Februar 2019 in insgesamt vier Fällen jeweils mindestens 180 Kilogramm Marihuana auf einem weitläufigen Gelände südlich von Berlin umgeschlagen zu haben. Das Rauschgift war in einem umgebauten Tanklastwagen verborgen, wurde dort umgeladen und überwiegend in ein von dem deutschen Beschuldigten als Zwischenlager zur Verfügung gestelltes Objekt in Berlin verbracht.

Darüber hinaus bestellten die beiden albanischen Beschuldigten im April 2019 mindestens 114,7 Kilogramm Marihuana, das in diesem Fall von dem spanischen Beschuldigten in einem umgebauten Tanklastwagen angeliefert wurde. 42,7 Kilogramm Marihuana aus dieser Menge konnten bei einer Durchsuchung am 26.04.2019 in Leipzig, weitere 16,23 Kilogramm Marihuana in dem Zwischenlager in Berlin sichergestellt werden.

Dem turkmenischen Beschuldigten liegt Beihilfe zum unerlaubten Handel-treiben mit Betäubungsmitteln in fünf Fällen zur Last. Ihm kam die Aufgabe zu, ab Mitte Januar 2019 das für die Anlieferung und Umladung der Betäubungsmittel vorgesehene Grundstück zur Verfügung zu stellen und die Ein-fahrt zu ermöglichen.

Dem deutschen Beschuldigten liegt gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen zur Last. Ihm kam die Aufgabe zu, für den Abtransport der Betäubungsmittel genutzte Fahr-zeuge zu organisieren, ein als Zwischenlager genutztes Grundstück in Berlin zur Verfügung zu stellen und Kuriere für die Verteilung der Betäubungsmittel an verschiedene Abnehmer im gesamten Bundesgebiet zu vermitteln.

Dem spanischen Beschuldigten liegt gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Fall zur Last. Ihm wird vorgeworfen, bei der Beladung des jedenfalls bei einer Tathandlung als Schmuggelversteck genutzten spanischen Tanklastwagens geholfen und diesen zum Umschlagsobjekt gesteuert zu haben.

Den beiden albanischen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, in einer Wohnung in Berlin, die von dem 22-jährigen albanischen Beschuldigten angemietet worden war, am 26.04.2019 128 Kilogramm Marihuana zum späteren gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. Ferner wird ihnen vorgeworfen, zwischen dem 03.12.2018 und dem 28.03.2019 in zwölf Fällen gesondert verfolgte Kuriere mit der Verbringung nicht geringer Mengen Marihuana (jeweils ca. 1,5 bis 5 Kilogramm Marihuana) von Berlin an derzeit noch unbekannte Abnehmer im Bundesgebiet (u. a. in Dresden, Essen, Hannover und Minden) beauftragt zu haben, wobei die Verbringung in zehn Fällen gelang. In zwei Fällen scheiterte die Verbringung, da die Betäubungsmittel durch polizeiliche Einsatzkräfte sichergestellt werden konnten.

Die beiden albanischen Beschuldigten, der turkmenische Beschuldigte und der spanische Beschuldigte wurden am 26.04.2019 festgenommen und befinden sich seit 27.04.2019 in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


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