Statement von Gesundheitsministerin Köpping zur Bundestagsentscheidung für Zustimmungslösung in der Organspende

16.01.2020, 15:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestags für die sogenannte Zustimmungslösung bei der Organspende erklärt Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Der Bundestag hat sich die Entscheidung über die Modalitäten der Organspende nicht leichtgemacht. Ich respektiere dieses Votum für die sogenannte Zustimmungslösung, auch wenn ich eine Regelung mit einem doppelten Widerspruch für hilfreicher gehalten habe.« Die Ministerin betont aber auch: »Ich rufe dazu auf, dass sich jeder intensiv mit dem Thema beschäftigt und für sich entscheidet, ob er Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Wir benötigen in Deutschland dringend mehr Spenderorgane. Denn die Organspende rettet in vielen Fällen Leben und hilft Menschen wieder gesund zu werden. In diese Lage kann jeder kommen.« Ministerin Köpping erklärt: »Es herrscht eine Diskrepanz zwischen der weit verbreiteten Befürwortung der Organspende in der Bevölkerung und der geringen Bereitschaft, ein Organ oder Gewebe zu spenden. Diese Diskrepanz sollte jetzt dadurch überwunden werden, dass sich möglichst viele Menschen mit dem Thema beschäftigen und eine Entscheidung treffen, die letztlich im Ausstellen eines Organspenderausweißes mündet. Der Beratung durch die Hausärzte kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.«

Die heute vom Bundestag beschlossene Zustimmungsregelung sieht die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information vor. Dort sollen alle Bürger eingetragen werden, die eigenständig eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben haben. Die dafür nötige Aufklärung und Beratung über die Organspende obliegt den Hausärzten. Sie sollen die Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre aktiv über die Organ- und Gewebespende beraten und sie zur Eintragung in das Online-Register ermutigen. Hausärzte können diese Beratungsleistung abrechnen, ohne dass dies auf ihr Budget angerechnet wird. Bürger, die sich einmal für die Organspende entschieden haben, können dies jederzeit ändern und widerrufen. Zugriff auf das Online-Register haben die sogenannten Entnahmekrankenhäuser, damit sie sich im Ernstfall informieren können.

Im Freistaat Sachsen kann die Entnahme von Spenderorganen in 73 Krankenhäusern durchgeführt werden. Nach vorläufigen Erhebungen spendeten im letzten Jahr 55 Menschen insgesamt 164 Organe bzw. Gewebe. Insgesamt kam es in Sachsen zu 149 Organübertragungen. Im Jahr 2018 gaben 58 Spender 177 Organe bzw. Gewebe ab. Die Zahl der Organübertragungen lag bei 143.


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