Justiz setzt Digitalisierung der Gerichte fort – elektronische Gerichtsakte jetzt auch im Amtsgericht Dresden

20.01.2020, 09:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Heute werden die ersten Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Dresden mit der elektronischen Gerichtsakte ausgestattet. Nach dem erfolgreichen Pilotierungsstart am Landgericht Dresden wird die sogenannte E-Akte jetzt auch am Amtsgericht Dresden erprobt. Sechs Zivilrichterinnen und –richter sowie rund 30 Rechtspfleger, Servicekräfte und Kostenbeamte werden alle neu eingehenden Klagen und Anträge zur elektronischen Akte nehmen und elektronisch bearbeiten. Bis 2026 sollen die Papierakten aus den Gerichten nach und nach verschwinden. Dann sind bundesweit alle Verfahrensakten nur noch elektronisch zu führen.
Staatsministerin Katja Meier: »Die Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte ist ein wichtiger Schritt. Die Digitalisierung bietet große Chancen für eine moderne Justiz und sie hat das Potenzial, die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Gerichten positiv zu verändern. Neue, flexible Arbeitszeitmodelle sind denkbar und fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.«
Mit der Einführung der E-Akte werden Richterinnen und Richter zukünftig mobile Endgeräte wie Notebooks oder Convertibles erhalten, um die Akte transportabel zu machen. Die Arbeitsplätze aller Pilotierungsteilnehmer werden mit elektrisch höhenverstellbaren Schreibtischen, zusätzlichen Bildschirmen, ergonomischen Mäusen und Tastaturen ausgestattet. Um Akteninhalte visualisieren zu können werden die über 300 Sitzungssäle in den sächsischen Gerichten mit moderner Medientechnik ausgestattet.
Zum Hintergrund:
Seit dem 1. Dezember 2012 ist der elektronische Zugang zu den sächsischen Gerichten, seit dem 1. Januar 2018 auch zu den Staatsanwaltschaften über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) flächendeckend eröffnet.

Ab dem 1. Januar 2026 sind Gerichte und Staatsanwaltschaften gesetzlich zur elektronischen Aktenführung verpflichtet. Daneben sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts vom 1. Januar 2022 an verpflichtet, den Gerichten und Staatsanwaltschaften Dokumente ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

Am 13. Oktober 2016 wurde das Projekt »E-Verfahrensakte Justiz Sachsen« eingesetzt, an dem alle Gerichtsbarkeiten und die Generalstaatsanwaltschaft, die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz und die Personalvertretungen aktiv beteiligt sind. Rund 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Justiz bereiten die Umstellung auf die elektronische Aktenführung mit einem Teil ihrer Arbeitskraft neben ihrer normalen Arbeit vor.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
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