Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

20.01.2020, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Medieninformation
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 19. Januar 2020 einen Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Serben erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, am Nachmittag des 18. Januar 2020 in Radebeul in einem PKW etwa 400 Gramm Marihuana und 40 Gramm Methamphetamin bei sich geführt zu haben, um dieses gewinnbringend zu verkaufen. Dabei führte der Beschuldigte zugriffsbereit eine Pistole mit sich.

Gegen ihn bestand zudem noch ein offener Vollstreckungshaftbefehl aus einem anderen Verfahren über 100 Tage Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund einer früheren Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Vollstreckung dieser Ersatzfreiheitsstrafe hat die Staatsanwaltschaft Dresden ebenfalls unverzüglich veranlasst.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.


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