Mopedführerschein mit 15: Vom Modellprojekt zur dauerhaften Regelung

25.02.2020, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das sächsische Kabinett hat heute beschlossen, das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM (Moped o. ä.) dauerhaft auf 15 Jahre abzusenken. Damit ist auch in Zukunft der Weg frei für den »Mopedführerschein mit 15«, kurz AM15.

Das bisherige Modellprojekt läuft Ende April 2020 aus. Die heute beschlossene Landesverordnung tritt zum 1. Mai 2020 in Kraft. Damit kann die Absenkung des Mindestalters reibungslos und ohne Unterbrechung weitergeführt werden.

Staatsminister Martin Dulig erklärte dazu heute: »Mit dem Moped wird eine weitere Mobilitätslücke für die 15jährigen Jugendlichen im ländlichen Raum geschlossen. Sie können ihre sozialen Kontakte auch in weiter entfernten Nachbarorten besser pflegen und Schule oder Praktikumsplätze schneller erreichen. Zugleich erhalten sie in einem besonders aufnahmebereiten Alter eine profunde Fahrschulausbildung. Sie können außerdem Fahrerfahrungen sammeln, die ihnen später auf schnelleren Kraftfahrzeugen zu Gute kommen werden.«

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird die Fahrerlaubnisbehörden bitten, im Vorgriff auf das Inkrafttreten der Verordnung bereits jetzt Anträge von Bewerbern auf eine AM15-Fahrerlaubnis anzunehmen, die erst im Mai ihren 15. Geburtstag feiern.

Das Modellprojekt ist von einer überraschend großen Zahl von sächsischen Jugendlichen, vor allem im ländlichen Raum, angenommen worden. Die Jugendlichen machen von ihrer Fahrerlaubnis regen Gebrauch. Sie können ihre Fahrziele in größerer Unabhängigkeit vom Öffentlichen Personennahverkehr und vom »Elterntaxi« erreichen. Allein im Freistaat Sachsen wurden bis Ende 2019 24.378 praktische AM15-Prüfungen absolviert. Davon wurden 79,3 Prozent bestanden. Im Vergleich zu Jugendlichen, die ihre Fahrerlaubnis mit 16 Jahren erworben haben, verursachen die 15-jährigen weniger Verkehrsunfälle und sind an weniger Unfällen beteiligt.

Bislang hat Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland das Mindestalter für die Fahrerlaubnis AM auf 15 Jahre abgesenkt. Rheinland-Pfalz hat erklärt, sich dem anschließen zu wollen. Alle ostdeutschen Länder außer Berlin beabsichtigen das Mindestalter rechtzeitig zum Auslaufen des Modellversuchs Ende April 2020 dauerhaft auf 15 Jahre abzusenken, damit die Erfolgsgeschichte nahtlos fortgesetzt werden kann. Wie sich die übrigen Bundesländer entscheiden werden, bleibt abzuwarten. Vorbehalte gibt es insbesondere noch bei den Stadtstaaten. Dort steht ein gut ausgebauter Nahverkehr zur Verfügung, so dass die Vorteile von AM15 weniger zum Tragen kommen als im ländlichen Raum.

Mit einer in Sachsen erworbenen AM15-Fahrerlaubnis können die Jugendlichen in allen Bundesländern unterwegs sein, die ebenfalls das Mindestalter auf 15 Jahre abgesenkt haben.

Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen setzt sich seit Jahren dafür ein, dass sich Jugendliche wie vor der Wende schon mit 15 Jahren auf ein Moped setzen können. Das Bundesverkehrsministerium hatte zunächst nur das Modellprojekt »Moped mit 15« gestattet. Dieses läuft mit zunehmenden Erfolg seit dem Jahr 2013 im Freistaat Sachsen sowie in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Sachsen hat zusammen mit den übrigen Modellprojektländern von der Bundesregierung eine dauerhafte Regelung eingefordert. Diese wurde nun mit einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Ende 2019 schließlich ermöglicht.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de

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