Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Corona-Virus nutzen

09.03.2020, 12:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wenn es in Unternehmen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen auch verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung.

So können auf Antrag laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden; Säumniszuschläge können erlassen werden. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden. »Mit diesen bereits vorhandenen Instrumenten können wir einen Beitrag leisten, Unternehmen ein Stück weit vor Liquiditätsengpässen zu bewahren«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Die Finanzämter stünden hier mit Rat und Tat zur Seite. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.

Die darüber hinaus aktuell vom Koalitionsausschuss in Berlin beschlossenen steuerpolitischen Maßnahmen begrüßte Vorjohann. »Jede Unterstützung, die die Wirtschaft entlastet, hilft jetzt. Vor allem die Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter kann helfen, um wirtschaftlichen Stillstand zu vermeiden«, betonte Vorjohann.


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