Weitere Einschränkungen des Besucherverkehrs bei der Staatsanwaltschaft Zwickau aufgrund der Corona-Pandemie

19.03.2020, 11:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus werden die Gebäude der Staatsanwaltschaft in Zwickau und Plauen für den öffentlichen Besucherverkehr nunmehr geschlossen. Zutritt zum Gebäude erhält nur, wer zu einem Termin geladen wurde und innerhalb der letzten 14 Tage nicht in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegung durch das Robert Koch-Institut war sowie keinen Kontakt zu einer am Coronavirus erkrankten Person oder zu jemandem hatte, bei dem der Verdacht auf eine Infektion besteht.

Anträge und Anliegen können daher derzeit nur schriftlich, per e-mail oder telefonisch bearbeitet werden. Für Anrufe steht zu den bekannten Öffnungszeiten unter den Nummern 0375-5092620 für den Bereich Zwickau und 03741-101738 für den Zuständigkeitsbereich der Zweigstelle Plauen ein Telefondienst zur Verfügung.

Im Hinblick auf Fragen, die die Dienstgeschäfte der Amtsgerichte des hiesigen Zuständigkeitsbereichs und des Landgerichts Zwickau betreffen, wird auf die entsprechenden Internetauftritte verwiesen.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Zwickau

Pressesprecherin Ines Leonhardt
Telefon: +49 375 5092 572
Telefax: +49 375 5092 682
E-Mail: ines.leonhardt@staz.justiz.sachsen.de

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