Handel mit gestohlener Babynahrung
23.03.2020, 10:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden klagt drei Beteiligte wegen Bandenhehlerei zur Wirtschaftsstrafkammer an
Medieninformation
Handel mit gestohlener Babynahrung
Staatsanwaltschaft Dresden klagt drei Beteiligte wegen Bandenhehlerei zur Wirtschaftsstrafkammer an
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Vietnamesinnen (44, 54, 54 Jahre) Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Der 44-jährigen und einer 54-jährigen Beschuldigten liegen u. a. gewerbsmäßige Bandenhehlerei in 18 Fällen zur Last. Einer weiteren 54-jährigen Beschuldigten liegt u. a. gewerbsmäßige Bandenhehlerei in 6 Fällen zur Last.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Betreiberinnen von Ladengeschäften in Dresden zwischen März und Dezember 2016 in bis zu 18 Fällen große Mengen an Babynahrung (über 2.000 Packungen), Kaffee (über 300 Päckchen), Zigaretten (über 500 Schachteln) und weitere Artikel angekauft zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern. Dabei haben die Beschuldigten gewusst, dass die angekauften Gegenstände zuvor von mindestens 18 gesondert verfolgten und mittlerweile bereits rechtskräftig verurteilten Tätern aus Lebensmittel- und Drogeriemärkten u. a. in Berlin, Chemnitz, Coswig, Cottbus, Dresden, Glauchau, Hohenstein-Ernstthal, Limbach-Oberfrohna, Lübben, Meerane, Reichenbach (Vogtland), Schmölln, Weinböhla und Zwickau gestohlen worden waren.
Die Beschuldigten handelten in der Absicht, sich durch den regelmäßigen Ankauf von Hehlerwaren eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.
Die 44-jährige und eine 54-jährige Beschuldigte befanden sich vom 19.01.2017 bis 12.07.2017 in Untersuchungshaft. Die weitere 54-jährige Beschuldigte befand sich vom 19.01.2017 bis 06.04.2017 in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.