Wohnungseinbruch in Dresden

06.04.2020, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Wohnungseinbruch in Dresden
Beschuldigter in Untersuchungshaft

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 05. April 2020 einen Haftbefehl gegen einen 22-jährigen Tunesier erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt Wohnungseinbruchsdiebstahl zur Last. Er ist dringend verdächtig, in der Zeit vom 1. April 2020 und den Morgenstunden des 2. April 2020 durch Aufhebeln der Wohnungstür in eine Privatwohnung in der Michelangelostraße in 01217 Dresden eingedrungen zu sein und u. a. Computertechnik, ein Handy sowie Kleidungsstücke entwendet zu haben, um diese für sich zu verwenden. Eine Vielzahl der entwendeten Gegenstände konnte bei der erfolgten Durchsuchung der vom Beschuldigten genutzten Wohnung aufgefunden werden.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft. Er steht unter Bewährung und Führungsaufsicht.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

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