Unerlaubter Betrieb einer Krankenversicherung
09.04.2020, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – gegen sieben Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (65, 69 und 56 Jahre) wegen unerlaubten Betriebs eines Versicherungsgeschäfts und gegen vier weitere Deutsche (63, 55, 58 und 65 Jahre) wegen Beihilfe zum unerlaubten Betrieb eines Versicherungsgeschäfts Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter für Wirtschaftsstrafsachen – erhoben.
Den Beschuldigten liegt zur Last, zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, jedoch vor dem 22.04.2017 beschlossen zu haben, gemeinschaftlich eine Krankenversicherung zu betreiben, die für die Mitglieder an die Stelle der im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherung treten sollte. In Umsetzung dieses Tatentschlusses gründeten vier Beschuldigte mit fünf gesondert Verfolgten Personen am 22.04.2017 in Dresden die "Deutsche Gesundheitskasse", die sie in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betreiben wollten. Anfang Juli 2017 wurde der Geschäftsbetrieb der Krankenversicherung aufgenommen. Das Angebot umfasste neben einem Basistarif auch verschiedene Zusatztarife. Zwischen dem 01.07.2017 und dem 01.11.2017 wurden insgesamt 49 Mitglieder gewonnen und Mitgliedsbeiträge über 8.000,00 EUR eingenommen.
Den Beschuldigten war bekannt, dass sie nicht über die für den Betrieb einer Krankenversicherung erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügten und auch nicht in der Lage waren, die angebotenen Leistungen an die Mitglieder der Krankenkasse zu erbringen.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind die Beschuldigten der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.