Schutzmasken-Gebot für die sächsische Polizei
19.04.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landespolizeipräsident Kretzschmar: »Polizei geht mit gutem Beispiel voran und leistet ihren Beitrag zum Infektionsschutz«
Dem Beschluss der Sächsischen Staatsregierung, dass ab dem 20. April 2020 im Freistaat Sachsen im öffentlichen Nahverkehr sowie im Einzelhandel eine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung zu tragen ist, wird auch die sächsische Polizei bei ihrer täglichen Arbeit – wo immer es möglich ist – Rechnung tragen.
Die Bediensteten der sächsischen Polizei sind ab dem 20. April angehalten, den dienstlich gelieferten, textilen und waschbaren Mund-Nase-Schutz, die sogenannte Community-Maske, grundsätzlich bei Bürgerkontakten zu tragen. Darüber hinaus wird das Tragen auch bei Zusammenkünften im Innendienst dringend empfohlen. Hintergrund sind die jüngsten Empfehlungen bzw. Beschlüsse der Bundesregierung und der Sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit der Lockerung von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Dementsprechend wurde auch die Erlasslage für die sächsische Polizei angepasst.
Dazu sagt Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar:
"Mit den Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen geht die Verpflichtung einher, vorsichtig miteinander umzugehen, um die weitere Übertragung des Virus möglichst zu verhindern. Das gilt nicht nur für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaates, sondern auch für die Bediensteten der sächsischen Polizei. Auch wenn sich das Bild in der Öffentlichkeit damit künftig verändern wird, wollen wir als Polizei mit gutem Beispiel voran gehen und unseren Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Deshalb sind alle Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich und anlassbezogen angehalten, ihre Community-Maske zu tragen, um so die Infektionsgefahr für sich, aber auch bei ihrem Gegenüber zu mindern. Die Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin und auch während der Corona-Krise auf ihre Polizei verlassen."
Durch das Polizeiverwaltungsamt wurden rund 26.000 Community-Masken beschafft und an die Dienststellen der sächsischen Polizei ausgeliefert. Operativ tätige Beamte im Polizeivollzugsdienst erhalten mindestens zwei Masken, für alle anderen Bediensteten bei der sächsischen Polizei wird jeweils eine Maske zur Verfügung gestellt.