Afrikanische Schweinepest rückt erneut näher – Sachsen verstärkt seine Präventiv-Maßnahmen

17.04.2020, 11:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Nächster Fundort eines positiven getesteten Wildschweins (2020/1579)

2020/1579 = nächster Fundort eines positiven getesteten Wildschweins Bildquelle: https://bip.wetgiw.gov.pl/asf/mapa/

Nächster Fundort eines positiven getesteten Wildschweins (2020/1579)

2020/1579 = nächster Fundort eines positiven getesteten Wildschweins Bildquelle: https://bip.wetgiw.gov.pl/asf/mapa/

2020/1579 = nächster Fundort eines positiven getesteten Wildschweins
Bildquelle: https://bip.wetgiw.gov.pl/asf/mapa/

In Westpolen werden im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiterhin immer wieder Wildschweinkadaver gefunden und positiv auf die Tierseuche getestet. Der westlichste Fundort ist nunmehr nur noch gut 10 km von Sachsen und Brandenburg entfernt.

Der Freistaat Sachsen verstärkt daher seine ASP-Präventionsmaßnahmen, die am 16. April 2020 in Kraft traten. Dazu gehört zum einen die Verpflichtung in ganz Sachsen Fallwildwildschweine, Unfallwildwildschweine und krank erlegte Wildschweine dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Die Tierkörper sind auf die Afrikanische Schweinepest zu beproben und anschließend unschädlich über die Tierkörperbeseitigungsanlage Lenz zu entsorgen. Zum anderen wird für den Landkreis Görlitz und den Landkreis Bautzen zusätzlich die Beprobung aller gesund erlegten Wildschweine angeordnet und, insofern sie anfallen, die Entsorgung aller Aufbrüche und der Schwarte von erlegtem Schwarzwild über die Tierkörperbeseitigungsanlage.

Das Risiko eines Ersteintrages der ASP in ganz Sachsen ist unverändert hoch. »Fall- und Unfallwild, und auch krank erlegte Wildschweine, sind für die Früherkennung wertvolle Indikatortiere; ist das Virus in die Wildschweinpopulation eingedrungen, ist ein Nachweis bei diesen Tieren am wahrscheinlichsten. Aus diesem Grunde ist die Beprobung dieser Indikatortiere ein wichtiger Beitrag für die Tierseuchenprophylaxe« unterstreicht Staatsministerin Petra Köpping.

Für eine wirksame Früherkennung ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Veterinärbehörden und der Jägerschaft eine wichtige Voraussetzung. »Ohne die sächsische Jägerschaft schaffen wir die Bekämpfung, Vorbeugung und Früherkennung von Wildtierseuchen nicht. Die Veterinärbehörden sind auf die Hilfe der Jagdausübungsberechtigten angewiesen«, so Ministerin Köpping weiter.

Die Jagdausübungsberechtigen müssen die Indikatortiere gegenüber den Veterinärbehörden anzeigen, damit diese Wildschweine auf die ASP untersucht werden kann. Die für Tierschutz zuständige Ministerin Köpping bittet daher die Jägerschaft: »Wenn Sie diese für die Früherkennung so immens wichtigen Tiere finden, unterstützen Sie bitte das örtlich zuständige Veterinäramt bei der Beprobung, Bergung und Beseitigung der Indikatortiere. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag für die ASP-Prävention.«

Da in den grenznahen Landkreisen Görlitz und Bautzen ein zusätzliches Risiko einer Einschleppung aufgrund migrierender Wildschweine besteht, müssen darüber hinaus in beiden Landkreisen auch alle gesund erlegten Wildschweine beprobt und auf das ASP-Virus untersucht werden. Der Aufbruch dieser Tiere und die sogenannte Schwarte, also die Haut der Wildschweine, muss ebenfalls über die Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden. Nichts soll im Wald verbleiben. Köpping: »Wir haben uns in dieser Frage auch mit dem Friedrich-Loeffler-Institut eng abgestimmt, um das Risiko eines Eintrages zu minimieren.«

Die Ministerin ergänzt: »Die Veterinärverwaltung arbeitet trotz der COVID-19 Krise weiterhin mit allen verfügbaren Kräften daran, die Einschleppung der ASP in den Freistaat Sachsen zu verhindern. Hier gilt auch ein besonderer Dank den Veterinärämtern in den Landkreisen und Kreisfreien Städten«

Beide Maßnahmen, also die Beprobung und Entsorgung der Indikatortiere in ganz Sachsen und auch die Beprobung sowie die Entsorgung anfallender Schwarte und Aufbruch der gesund erlegten Wildschweine in den grenznahen Landkreisen Bautzen und Görlitz, sollen dabei helfen, einen möglichen Ersteintrag der ASP in die sächsische Wildschweinepopulation so früh wie möglich zu erkennen und die Gefahr einer Erregerverbreitung zu minimieren, um so schnelle und effektive Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. Sie ergänzen die bereits ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der einheimischen Schweinehaltungsbetriebe. So wurden in den letzten Jahren alle Schweinehaltungsbetriebe in Sachsen über die Erkrankung informiert und die Biosicherheitsmaßnahmen erhöht. Seit dem 6. März 2020 ist die Wildschweinbarriere am östlichen Neißeufer fertig gestellt, welche dazu beitragen soll, das Vordringen ASP-infizierter Wildschweine weiter ins Landesinnere zu behindern.

Die ASP ist eine Erkrankung, welche seit Jahren die sächsischen Schweinebestände bedroht und, aus Osteuropa kommend, immer weiter nach Westen vorrückt. Mit dem Ausbruch im November 2019 in der Woiwodschaft Lebus in Westpolen rückt sie nun in eine Entfernung an Deutschland heran, welche auch eine Einschleppung durch Wildschweinebewegungen möglich macht. Trotzdem wird auch das Risiko einer Einschleppung durch menschliches Handeln weiterhin als hoch eingestuft. Dies zeigt auch der erste Eintrag in einen Hausschweinebestand im gefährdeten Gebiet in Westpolen bei Zielona Góra im März sowie einen Folgefall in einem weiteren Hausschweinebetrieb in Großpolen Anfang April.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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