Landtag lehnt mehrheitlich Antrag der Fraktion der Linken auf Coronavirus-Schutzschirm für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe ab
29.04.2020, 17:37 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin Petra Köpping: »Zahlreiche Unterstützungsleistungen bereits vorhanden«
Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich einen Antrag der Fraktion der Linken auf einen in zehn Punkten zusammengefassten Coronavirus-Schutzschirm für Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe abgelehnt. Dazu erklärte Sozialministerin Petra Köpping sagte: »Die breit gefächerte und unverzichtbare Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen darf durch die Coronakrise keinen bleibenden Schaden nehmen. Es ist seit Beginn der Krise das Ziel der Staatsregierung, die Trägerstrukturen der Kinder- und Jugendarbeit im Freistaat nicht nur durch diese schwierige Zeit, sondern auch darüber hinaus langfristig zu erhalten und besonders dauerhafte Projekte weiter zu finanzieren. Die Vielzahl von Unterstützungsleistungen steht auch den Trägern der freien Jugendhilfe zur Verfügung. Wir setzen im Rahmen der Förderung, die weiterhin bereitgestellt wird, alles daran, dass den Zuwendungsempfängern und Projektmitwirkenden keine schwerwiegenden Nachteile entstehen.«
Die Ministerin unterstrich, dass der Freistaat auch Möglichkeiten der Unterstützung bereithalte, wenn es Ausfälle gibt, weil Träger der freien Jugendhilfe ihre mit den kommunalen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Entgelt- und Leistungsvereinbarungen vereinbarten Fachleistungsstunden zurzeit nicht erbringen können. Sie wies zudem auf das Instrument der Kurzarbeit hin, das auch den Trägern der freien Jugendarbeit zur Verfügung steht und ermöglicht, Lohnkosten temporär zu senken. Petra Köpping: »Auch diese Leistung hilft, den Erhalt der Träger der freien Jugendarbeit zu sichern. Darüber hinaus gibt es auf der kommunalen Ebene für die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe ebenfalls Unterstützung. Mit der Regelung im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz besteht die Möglichkeit, Leistungen weiterhin zu 75% zu finanzieren.« Zudem könne es auch Trägern der freien Jugendhilfe helfen, dass der Bund bereits eine weitreichende Regelung im Mietrecht aufgenommen hat, um Betroffenen vor einer Kündigung von Mietverhältnissen wegen Corona-bedingter Mietausfälle zu schützen.
Zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung sagte die Ministerin: »Die Staatsregierung hat verbindlich zugesagt, dass der Anteil des Landes an der Finanzierung für den Zeitraum der Schließung der Einrichtungen unverändert weiterläuft und auch der Elternbeitrag durch das Land kompensiert wird.«