Elternbeiträge nur bei Nutzung der Betreuungsangebote
01.05.2020, 09:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Für Eltern, die derzeit keine Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege oder Horten nutzen können, fallen bis 24. Mai 2020 auch keine Beiträge an. Nur wer die Notbetreuung für systemrelevante Berufe nutzt, entrichtet dafür auch die entsprechenden Elternbeiträge.
Auf diese Regelung hatten sich gestern die kommunalen Spitzenverbände mit dem sächsischen Finanzminister verständigt. Die Ausfallkosten tragen Kommunen und Freistaat gemeinsam. Die Finanzierungsregelung ist Teil eines Kommunalpakets, das in den kommenden Tagen abgeschlossen werden soll.
»Damit haben wir einen fairen Kompromiss erreicht. Einerseits zahlt nur, wer eine Leistung nutzen kann. Andererseits verteilen wir die Ausfälle auf zwei Schultern. So verstehe ich gemeinschaftliches Krisenmanagement«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Hintergrund
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie notwendigen Schließungen von Betreuungseinrichtungen hatten Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung am 20. März beschlossen, bis 17. April zunächst auch keine Elternbeiträge zu erheben. Auch dann nicht, wenn eine Notbetreuung genutzt werden konnte. Mit der Ausweitung der systemrelevanten Berufe waren ab 20. April 2020 dann Elternbeiträge zu entrichten, wenn Betreuung in Anspruch genommen wurde.