Ausschreibung Innovationspreis Weiterbildung 2020 wird verlängert

04.05.2020, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Preis mit 40.000 Euro dotiert: Bewerbungsfrist endet am 2. Juni 2020

Aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Maßnahmen auf die Weiterbildungsträger hat das Kultusministerium die Bewerbungsfrist für den Innovationspreis Weiterbildung 2020 auf den 2. Juni 2020 verlängert. Die Unterlagen sind digital beim Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul einzureichen. Die Verlängerung der Bewerbungsfrist ist ohne Auswirkungen auf die in der Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt vom 5. Dezember 2019 festgelegten Inhalte und Form der Bewerbungen. Details zur Ausschreibung und den Preisträgern aus 2019 sind abrufbar unter: https://www.weiterbildung.sachsen.de/140.htm

Der Freistaat Sachsen vergibt im Jahr 2020 zum neunzehnten Mal einen Preis für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Der Innovationspreis ist mit insgesamt 40.000 Euro der bundesweit höchstdotierte Weiterbildungspreis. Das Geld ist zweckgebunden und muss für Projekte in der Weiterbildung eingesetzt werden. Unter den Bewerbungen wird im Jahr 2020 zusätzlich ein Sonderpreis zum Thema »Fachkräfte – die Zukunft!« ausgelobt.

Mit der Auszeichnung erfahren herausragende konkrete Ideen oder Projekte zur Weiterbildung im Freistaat Sachsen eine öffentliche Anerkennung und Verbreitung. Bewerben können sich alle in Sachsen ansässigen gemeinnützigen Einrichtungen sowie Vereine und Stiftungen, die in der Weiterbildung tätig sind. Die Preisverleihung wird voraussichtlich am 7.Oktober 2020 in Görlitz stattfinden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher N.N.
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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