Bewerbungsrekord bei sächsischer Gründungsförderung InnoStartBonus

13.05.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

44 eingereichte Gründungsideen im dritten Förderaufruf

Das sächsische Wirtschaftsministerium verzeichnet für seine neue Gründungsförderung »InnoStartBonus« einen neuen Teilnahmerekord. Im dritten Förderaufruf wurden bis zum Bewerbungsschluss am 10. Mai 2020 von über 90 Interessenten insgesamt 44 Gründungskonzepte aus zehn verschiedenen Branchen eingereicht. Im ersten Aufruf (Frühjahr 2019) waren es 42 Konzepte aus acht Branchen, im zweiten Aufruf (Herbst 2019) 34 Vorhaben aus sechs Branchen. Hinter den innovativen Geschäftsideen stehen diesmal 15 geplante Teamgründungen und 29 Einzelgründungen aus ganz Sachsen, wobei 24 Konzepte aus Leipzig, Dresden und Chemnitz und 20 weitere Gründungsideen aus dem ländlichen Raum zu verzeichnen sind.

Sachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Die Folgen der Corona-Krise stellen auch Gründerinnen und Gründer vor existenzielle Herausforderungen. Neben unserem Soforthilfe-Darlehen ‚Sachsen hilft sofort‘ sowie dem Soforthilfe-Zuschuss des Bundes stehen die bewährten Gründungsförderprogramme – insbesondere das Modellprojekt InnoStartBonus – den sächsischen Gründungsinteressierten weiterhin offen. Ich bin begeistert über die große Resonanz auf unseren dritten Förderaufruf. Wie schon beim Sächsischen Gründerpreis 2020 verzeichnen wir beim InnoStartBonus eine Rekordbeteiligung – obwohl die Bewerbungsphase jeweils mitten in die Corona-Krise gefallen ist. Menschen mit Optimismus und Mut zum Gründen stärken die Innovationskraft der sächsischen Wirtschaft und schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Die große Bandbreite und Branchenvielfalt der Bewerbungen zeigt, dass wir mit dem InnoStartBonus auf dem richtigen Weg sind. Ich wünsche den Bewerberinnen und Bewerbern viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung der Gründungsvorhaben!«

Bis zum 2. Juni 2020 findet die Vorauswahl statt. Dabei bewertet ein durch das Ministerium berufenes Expertengremium die eingereichten Konzepte. Ende Juni 2020 dürfen die potenziellen Gründerinnen und Gründer ihre Gründungsideen im Rahmen eines Pitches den Experten präsentieren und sich den Fragen des Gremiums stellen. Im Ergebnis gibt das Expertengremium unter Leitung von Claudia Weber, Leiterin des Referates Mittelstandsfinanzierung, Bürgschaften und Existenzgründungen im Wirtschaftsministerium, ein Votum zur Förderwürdigkeit ab. Mit diesem Votum kann der Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) – eingereicht werden. Der Förderbeginn für die ausgewählten Gründerinnen und Gründer ist für August 2020 geplant.

Der vierte Förderaufruf des InnoStartBonus ist im Rahmen der noch verfügbaren Haushaltsmittel ab dem 10. September 2020 vorgesehen.

Hintergrund: InnoStartBonus

Idee ist es, ausgewählte potenzielle sächsische Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens mit einem Gründungsbonus von monatlich 1.000 Euro für zwölf Monate zu fördern, diese professionell zu betreuen und zu vernetzen.

Innovative Neugründungen sollen in die sächsische Gründerszene eingeführt und beim Start finanziell unterstützt werden. Die neue Gründerförderung ist familienfreundlich, denn pro unterhaltspflichtigem Kind wird für die Dauer der Förderung ein monatlicher Kinderbonus von 100 Euro gewährt.

Die futureSAX GmbH, die Innovationsplattform des Freistaates Sachsen, begleitet die Gründungsinteressierten im Bewerbungs- und Förderzeitraum individuell.

Hintergrund: Soforthilfen auch für Start-ups

Das Soforthilfe-Darlehensprogramm »Sachsen hilft sofort« sowie der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes stehen zur Beantragung bei der SAB auch Start-ups offen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Die Voraussetzung, dass das antragstellende Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung war, wird grundsätzlich von Start-ups mit Verweis auf die Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung erfüllt. Demzufolge gelten neu gegründete Unternehmen in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung nicht als kleine und mittleren Unternehmen (KMU). Auch die Vollzugshinweise des Bundes sehen keinen festen Stichtag der Gründung vor, ab dem der Antragsteller als Unternehmen tätig gewesen sein muss, damit grundsätzlich auch Start-ups die Unterstützung erhalten können.


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