Steuerliche Corona-Hilfen: Finanzminister zieht Zwischenbilanz

14.05.2020, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann hat heute eine erste Zwischenbilanz vorgestellt, wie die steuerlichen Hilfen in der Corona-Krise in Sachsen genutzt werden.

»Bereits seit Anfang März bieten wir unbürokratisch steuerliche Hilfen an, mit denen vor allem betroffene Unternehmen ihre Liquidität verbessern können. Eine wichtige Rolle spielen Steuerstundungen und die Anpassung von Steuervorauszahlungen. Bislang wurden die Hilfsangebote sehr gut angenommen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren engagierten Einsatz im Sinne schneller Unterstützung«, bilanzierte der Finanzminister.

Mit Stand 30. April haben die Finanzämter rund 52.700 Hilfsmaßnahmen bewilligt. Das Gesamtvolumen der steuerlichen Entlastung liegt aktuell bei etwa 530 Millionen Euro.

Meistgenutzt: Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
Am häufigsten in Anspruch genommen wurde bislang die Herabsetzung von Vorauszahlungen für Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Die Finanzämter minderten aufgrund der Anträge der Betroffenen ca. 30.400 Festsetzungen von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer um insgesamt ca. 263 Millionen Euro für das laufende Jahr.

Herabsetzung von Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, die eine Dauerfristverlängerung für die Abgabe ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen beantragt und in diesem Zusammenhang Anfang des Jahres eine sogenannte Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zu leisten hatten, konnten zudem die Herabsetzung der Sondervorauszahlung bis auf null Euro beantragen, wenn sie unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen sind.
Mehr als 137 Millionen Euro Umsatzsteuer sind bislang erstattet worden. Dafür haben die sächsischen Finanzämter innerhalb kürzester Zeit mehr als 7.700 Anträge bearbeitet.

Stundung von Steuernachzahlungen
Auch Stundungen wurden häufig beantragt. Die Finanzämter haben über 14.600 Stundungen im Gesamtumfang von über 130 Millionen Euro gewährt. Die Betroffenen werden damit vorübergehend von Steuerzahlungen entlastet und können ihre Mittel zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz einsetzen.

Verrechnung von absehbaren Verlusten
Zudem können Unternehmen seit Ende April durch eine vereinfachte Verrechnung prognostizierter Verluste aus dem Jahr 2020 mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 zusätzlich Liquidität erhalten. Die Erleichterung erfolgt auf der Grundlage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags. »Insgesamt rechnen wir mit 110 Millionen Euro, die den Unternehmen in Sachsen durch diese Maßnahme zugutekommen«, so die Einschätzung von Sachsens Finanzminister.

Die weiteren von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Maßnahmen unterstütze man, vor allem um der Wirtschaft die Chance zu geben, wieder durchzustarten.

Link zu den FAQ zum Thema »Steuern und Finanzen« und zum Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen: https://www.coronavirus.sachsen.de/steuern-und-finanzen-4134.html


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartnerin Sabine Penkawa
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