Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren nach Flixbus-Unfall ein

22.05.2020, 10:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 19.05.2019 ereignete sich gegen 17.25 Uhr auf der BAB 9 in Richtung München zwischen den Anschlussstellen Leipzig-West und Bad Dürrenberg in der Nähe des Parkplatzes Bachfurt ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein Reisebus nach rechts von der Fahrbahn abkam, gegen eine Böschung fuhr und umkippte. Dabei verstarb eine Insassin, 54 Insassen wurden schwer und weitere 21 Insassen leicht verletzt.

Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde gegen den zum Unfallzeitpunkt 59-jährigen Busfahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Das Ermittlungsverfahren gegen den Busfahrer wurde im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nunmehr durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

Im Rahmen der Ermittlungen konnten sowohl ein verkehrswidriges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer als auch technische Mängel am Bus als mögliche Unfallursache ausgeschlossen werden. Nach Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ist im Ergebnis der vorliegenden medizinischen Gutachten vielmehr davon auszugehen, dass Ursache für den Unfall ein medizinisches Problem des Busfahrers war, das dazu führte, dass dieser den Bus nicht mehr beherrschen konnte. Konkrete Tatsachen dafür, dass dies für den Busfahrer selbst zum Unfallzeitpunkt vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre, konnte die Staatsanwaltschaft nicht feststellen. Da dem beschuldigten Busfahrer damit keine für den Unfall ursächliche Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen war, wurde das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.


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Staatsanwaltschaft Leipzig

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