Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz
29.05.2020, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Exekutivmaßnahmen des LKA Sachsen am 28. Mai 2020
Staatsanwaltschaft Chemnitz
Landeskriminalamt Sachsen
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit Sachbeschädigung zum Nachteil des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlau
Exekutivmaßnahmen des LKA Sachsen am 28. Mai 2020
Durch zunächst unbekannte Täter wurde das Wohnhaus des Bürgermeisters der Gemeinde Mühlau mittels einer unbekannten Schusswaffe am 25. April 2020 gegen 22:00 Uhr beschossen.
Am Wintergarten des Wohnhauses wurden drei Geschossaufschläge auf der Verglasung und deren Rahmen festgestellt. Vor Ort konnten mehrere Stahlkugeln als verschossene Projektile sichergestellt werden.
Im Rahmen von Zeugenvernehmungen wurde bekannt, dass am Abend des Tatzeitraums in der Nähe des angegriffenen Objektes eine Feierlichkeit stattfand.
Während der durchgeführten Anwohnerbefragungen konnten Hinweise erlangt werden, dass mehrere Knallgeräusche zu hören waren. Im Verlauf der Ermittlungen wurde ein Teilnehmer der Feierlichkeit bekannt gemacht und Hinweise auf den potentiellen Täter erlangt.
Am 28. Mai 2020 wurden die Wohnungen des Beschuldigten (deutsch, männlich, 22 Jahre) sowie von zwei Zeugen durchsucht. Hierbei wurden sieben luftdruckbetriebene Lang- und Kurzwaffen, 43 Luftdruckkartuschen sowie mehr als 1.000 Stück Stahlkugelmunition sichergestellt.
Eine Zeugin (26 Jahre) gelangte während ihrer zeugenschaftlichen Vernehmung aufgrund unstimmiger Angaben in den Beschuldigtenstatus. In der Folge räumte sie ihre eigene Tatbeteiligung an der gemeinsamen Tathandlung mit dem oben benannten Beschuldigten ein.
Eine politische Motivation spielte nach derzeitigen Erkenntnissen bei der Tatausübung keine Rolle. Gegen die Beschuldigten liegen diesbezüglich auch keine Erkenntnisse vor.
Das Ermittlungsverfahren gelangt zur weiteren Entscheidung zur Staatsanwaltschaft Chemnitz.