Schloss Hartenfels: Sanierung geht weiter
06.06.2020, 14:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsminister Schmidt übergibt Fördermittelbescheid
Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (6. Juni 2020) in Torgau (Landkreis Nordsachsen) an Landrat Kai Emanuel einen Fördermittelbescheid in Höhe von rund 312 000 Euro überreicht. Mit den Mitteln aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen soll das Schloss Hartenfels weiter saniert werden.
»Einst eine der modernsten und imposantesten Schlossanlagen Europas und Vorbild für viele repräsentative Schlossbauten des 16. Jahrhunderts, wie zum Beispiel dem Berliner Stadtschloss, ist Schloss Hartenfels heute ein wertvolles Kulturdenkmal des Freistaates«, sagte Staatsminister Schmidt. »Schloss Hartenfels ist ein Wahrzeichen der Stadt Torgau. Mit der Instandsetzung der beiden Eckerker beginnt ein neues Kapitel der Sanierung. Der Blick von der Elbe auf das Schloss wird schon von weitem zeigen, was Handwerker damals konnten und heute können.«
»Das Schloss baulich und als Gebäude voller Leben zu erhalten, kann nur gemeinsam mit dem Freistaat gelingen. Darum freuen wir uns über die Mittel aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege«, sagte Landrat Emanuel.
Mit der Schlosskapelle als erster evangelischer Kirche schrieb Torgau Weltgeschichte. Der Bund und der Freistaat Sachsen haben zum Reformationsjubiläum im Jahr 2017 rund zwölf Millionen Euro bereitgestellt. Mit den Mitteln konnten auf Schloss Hartenfels der Wendelstein und die Spiegelstube, der Lange Gang, die Kurfürstlichen Gemächer mit dem »Schönen Erker« und die Schlosskapelle saniert werden.
Nunmehr wurde die Restaurierung von zwei Eckerkern über jeweils drei Geschosse mit profilierten Werksteinen und bildkünstlerischem Fassadenschmuck begonnen. In einem ersten Bauabschnitt wurden im Jahr 2019 bereits Fördermittel aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege über knapp 385 000 Euro bewilligt. Die Mittel des heute überreichten Bescheides sollen für Gerüstbau- und Steinrestaurierungsarbeiten sowie Farbfassung der Erker verwendet werden.
Die einfach profilierten Gesimse, Fenstergewände und Rahmungen werden steinmetzmäßig renoviert. Um weitere Fassadenrisse zu vermindern, sollen an den Sandstein-Schadstellen verdeckte Edelstahlbänder als Zuganker anstelle maroder Eisenklammern eingebaut werden. Der bildkünstlerische Fassadenschmuck wird gesondert steinrestauratorisch bearbeitet. Die horizontalen Sandsteinelemente werden oberseitig in Walzblei belegt, um die Zierfassade nachhaltig vor eindringender Nässe und schädlicher Eiseinwirkung zu schützen. Taubenvergrämung, Blitzschutz und Dachblechanschlüsse werden saniert. Im Gebäudeinneren sind erforderliche Putzsanierungen und Malerarbeiten in den Eckerkern geplant. Ferner sollen der Holzfußboden und Bodenbeläge im Eckerker erneuert werden.
Hintergrund:
Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale hat der Freistaat Sachsen 2013 erstmals ein eigenständiges Förderprogramm aufgelegt. Über dieses Programm werden die Mittel zur Komplementärfinanzierung von Bundesförderprogrammen bereitgestellt. Darüber hinaus werden insbesondere Kirchen, Herrenhäuser und Schlösser, aber auch Garten- und Industriedenkmale erhalten. Für die Bewilligung der Förderung von bedeutsamen Denkmalen ist das Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Die Fördermittel werden finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.