Wichtige Etappe beim Breitbandausbau im Landkreis Leipzig
22.06.2020, 12:07 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Förderbescheide des Freistaates über 18,8 Mio. Euro
Heute erhält die »Breitband GmbH Landkreis Leipzig« zwei Förderbescheide des Freistaates Sachsen über insgesamt 18,8 Mio. Euro, um den Ausbau des Breitbandnetzes in Glasfaser- Qualität weiter voranzutreiben. Das ist der nächste wichtige Meilenstein für den Breitbandausbau im Landkreis Leipzig.
Dazu der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Ein leistungsfähiges Breitbandnetz ist die Voraussetzung dafür, dass die Menschen, die Unternehmen und unsere Kommunen in Sachsen die Chancen der Digitalisierung nutzen können. Es ist ganz klar eine Frage der Teilhabe an der Zukunft. Digitale Anwendungen und Geschäftsmodelle gewinnen rasant an Bedeutung und gerade deshalb setzen wir uns gleichermaßen für die Verbesserung der Infrastruktur abseits der großen Ballungszentren ein.«
Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf über 62 Mio. Euro, wobei der Bund die Förderung in Höhe von 60 Prozent übernimmt. Mit seiner Kofinanzierung ergänzt der Freistaat gezielt die Förderung des Bundes und stellt sicher, dass im Landkreis mehr als 5.000 Anschlüsse und 58 Schulen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s versorgt werden. Die »Breitband GmbH Landkreis Leipzig« beteiligt sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent.
Das Projekt steht noch am Anfang der Realisierung. Ausgebaut wird in folgenden Orten:
Markranstädt, Markkleeberg, Zwenkau, Pegau, Elstertrebnitz, Groitzsch, Rötha, Böhlen, Parthenstein, Großpösna, Naunhof, Brandis, Machern, Borsdorf und Trebsen
sowie:
Neukieritzsch, Kitzscher, Otterwisch, Belgershain, Regis-Breitingen, Borna, Bad Lausick, Colditz, Frohburg und Geithain.
Hintergrund
Der Breitbandausbau ist nach der Regelung des Grundgesetzes Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Nur dort, wo sie aus wirtschaftlichen Gründen selbst nicht ausbauen, darf der Staat unter engen rechtlichen Voraussetzungen den Breitbandausbau mit Fördermitteln unterstützen. Die genannten Orte werden demzufolge nicht flächendeckend erschlossen, sondern nur dort, wo es beihilferechtlich zulässig ist, weil die aktuelle Versorgung schlecht ist (unter 30Mbit/s) und kein privates Telekommunikations-Unternehmen innerhalb der nächsten drei Jahre selbst ausbauen will.