Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

23.06.2020, 13:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Eingeschränkter Regelbetrieb gilt weiterhin für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen bis zu den Sommerferien

Ab dem 29. Juni besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. »Nach ausführlicher Beratung mit Infektiologen, Vertretern der Kitapraxis und den Trägern von Kindertageseinrichtungen haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Die Öffnung ist aufgrund des Infektionsgeschehens möglich und pädagogisch geboten. Die Einrichtungen können mit konsequent einzuhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen wieder zu den Regelöffnungszeiten zurückkehren«, sagte Kultusminister Christian Piwarz heute in Dresden. Das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Gelände der Kindertageseinrichtungen kann aufgehoben werden. Um die Rückkehr in den Regelbetrieb zu erleichtern und einen abrupten Übergang zu vermeiden, kann für eine Übergangszeit die Gruppenstruktur beibehalten werden.

Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden. Demgegenüber gilt der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien weiterhin für den Primarbereich der Grund- und Förderschulen, die Horte und die weiterführenden Schulen. »Damit folgen wir einem dringenden Wunsch der Schulpraxis, vor den Sommerferien keine Veränderungen mehr am eingeschränkten Regelbetrieb vorzunehmen«, so der Kultusminister.

Mit der neuen Allgemeinverfügung können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden.

Corona-Schutzmaßnahmen in der Übersicht
• Tägliche Gesundheitsbestätigung,
• Tragen einer Mund-Nasenbedeckung (betreute Kinder und Personal ausgenommen),
• Abstandsregeln in Bring- und Abholsituationen,
• Einhaltung der Hygienemaßnahmen,
• Dokumentation der Kontaktpersonen.

Corona-Schutzmaßnahmen im Einzelnen
Jede einzelne Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle muss ein auf die COVID-19-Situation ausgerichtetes Hygienekonzept (gemäß Rahmenhygieneplan) aufstellen und einhalten. Personen, die ein Kind bringen oder abholen, müssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten. Nach wie vor wird von den Eltern eine Gesundheitsbestätigung verlangt. »Je mehr wir das wirtschaftliche, berufliche und gesellschaftliche Leben außerhalb von Bildungseinrichtungen normalisieren, desto stärker wächst die Verantwortung für jeden Einzelnen von uns. Genau deshalb ist uns die Gesundheitsbestätigung so wichtig«, unterstreicht Kultusminister Christian Piwarz.

Allerdings gibt es auch in puncto Gesundheitsbestätigung eine leichte Lockerung. Nach der neuen Allgemeinverfügung sind Eltern von Kindern in Kitas und Grundschulen verpflichtet, täglich gegenüber der Bildungseinrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweisen. Für weitere Mitglieder des Hausstandes muss die Bestätigung nun nicht mehr erbracht werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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