Medieninformation VIII - 2020

29.06.2020, 14:54 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Urteil im Prozess gegen die Mitläufer der mutmaßlichen rechtsterroristischen Gruppe Chemnitz

Am Freitag den 26 Juni 2020 hat das erweiterte Schöffengericht des Amtsgerichts Chemnitz Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu 1 Jahr wegen Landfriedensbruch gegen die sechs Angeklagten verhängt. Das Gericht sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass die Angeklagten am 14. September 2018 auf der Schlossteichinsel in Chemnitz als Gruppe gegen Passanten vorgegangen sind, dort "Personenkontrollen" durchgeführt haben und wahllos Personen bedroht und beleidigt haben. Es wurde eine Vielzahl von Zeugen gehört, darunter Polizeibeamte und Personen, die an diesem Abend vor Ort waren.

Eine Strafaussetzung zur Bewährung der verhängten Freiheitsstrafen verneinte das Gericht. In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, dass die Angeklagten Angst und Schrecken verbreitet hätten. Die Verteidigung der Rechtsordnung gebiete eine unbedingte Freiheitsstrafe.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und die des Nebenklägers zu tragen.


Kontakt

Amtsgericht Chemnitz

Pressesprecherin Birgit Feuring
Telefon: +49 371 453 0
Telefax: +49 371 5500
E-Mail: verwaltung@agc.justiz.sachsen.de

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