»Erzbergwerk Pöhla« nimmt mit Raumordnungsverfahren erste wichtige Hürde

02.07.2020, 12:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen stellt Raumverträglichkeit unter Maßgaben fest

Die Landesdirektion Sachsen hat im Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens die Raumverträglichkeit des Vorhabens »Erzbergwerk Pöhla« der Saxony Minerals & Exploration AG (SME) unter Maßgaben festgestellt.

Das Vorhaben »Erzbergwerk Pöhla« umfasst im Kern neben dem bereits laufenden Erkundungsbergbau den Lagerstättenaufschluss mittels einer Rampe. Auch die untertägige bergmännische Gewinnung von Zinn und Wolfram in drei Erzlagern sowie den Transport der gewonnenen Erze inklusive Abraum nach über Tage gehören dazu. Es ist vorgesehen, die gewonnenen Bodenschätze über Tage zu marktgängigen Konzentraten aufzubereiten sowie weitere dazu erforderliche Anlagen und Einrichtungen am Standort zu errichten und zu betreiben. Nach Aufnahme des Regelbetriebes sollen hier bis zu 150 Beschäftigte Arbeit finden.

Das Vorhaben liegt in den Ortslagen Pöhla der Stadt Schwarzenberg und Globenstein der Gemeinde Breitenbrunn. Es umfasst eine Gesamtfläche von 408,7 Hektar. Davon liegen 43,4 Hektar über Tage. Die größte Fläche über Tage nimmt dabei ein circa 28 Hektar großes, vom Altbergbau geprägtes und seit 1998 zum großen Teil der natürlichen Sukzession überlassenes Gelände ein. Dort soll der zu Tage geförderte Abraum bis zu einer aufzuschüttenden Höhe von 40 Metern aufgenommen werden.

Weitere 4,3 Hektar südöstlich an das Bewilligungsfeld angrenzend werden für die erforderliche Verlegung des Luchsbaches und die Errichtung eines Regenwasserbeckens benötigt.

Als Raumordnungsbehörde hat die Landesdirektion Sachsen festgestellt, dass die Errichtung des »Erzbergwerkes Pöhla« die Ortslagen Pöhla und Kalbenhaus der Stadt Schwarzenberg sowie die angrenzenden Ortslagen Globenstein und Sonneberg der Gemeinde Breitenbrunn beeinflussen wird. Das Vorhaben wird in der Region Auswirkungen haben auf den Immissionsschutz, den Verkehr, die Erholung und den Tourismus, aber auch Grundwasser-, Oberflächenwasser- und Hochwasserschutz sowie Natur, Landschaft und Bodenschutz. Diese Einflüsse werden jedoch als raumverträglich eingeschätzt, soweit die im Raumordnungsverfahren festgelegten Maßgaben umgesetzt werden.

Das Sächsische Oberbergamt wird in dem sich anschließenden bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren die Umweltverträglichkeit des Vorhabens sowie dessen Genehmigungsfähigkeit unter bergrechtlichen Gesichtspunkten prüfen und über die Erteilung des Baurechts entscheiden.


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