Denkmalfördermittel für Schloss Kuckuckstein in Liebstadt

06.07.2020, 17:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landrat Michael Geisler und der Sächsische Landeskonservator Alf Furkert haben heute (6. Juli 2020) im Beisein des Liebstädter Bürgermeisters Hans-Peter Retzler einen Fördermittelbescheid an Jens und Susanne Höhnel von der Natur-Romantik GmbH & Co. KG überreicht. Die Fördermittel für den 2. Bauabschnitt stammen aus dem Sonder-programm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen und unterstützen Maßnahmen zur Sicherung und Instandsetzung der vom Absturz bedrohten Burgmauern. Die Eigentümerin, Natur-Romantik GmbH & Co. KG, beteiligt sich mit einer nicht unbeträchtlichen Summe an den Baumaßnahmen. Sie werden dabei aktiv durch den Liebstädter Verein »Schwarzes Kleeblatt e. V.« unterstützt.

Schloss Kuckuckstein stellt ein besonderes Wahrzeichen von Liebstadt und der Region dar. »Das Ensemble ist ein Kulturdenkmal von hohem öffentlichen Interesse. Aufgrund seiner baugeschichtlichen, landeshistorischen, künstlerischen und ortbildprägenden Be-deutung trägt es zum nationalen Kulturerbe bei« hob Alf Furkert, Sächsischer Landes-konservator hervor. Das auf einem Gneisfelsen hoch über dem Seidewitztal gelegene Schloss ist baulich gefährdet. »Die unterstützungswürdigen Instandsetzungsmaßnahmen der ortsansässigen Eigentümerin stellen für den Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und über dessen Grenzen hinaus ein wichtiges Vorhaben dar« sagte Landrat Geisler. Die Natur-Romantik GmbH Co. KG hat mit der Bewältigung der wichtigsten baulichen Probleme begonnen und plant gemeinsam mit dem Verein »Schwarzes Kleeblatt e. V.« mit einem nachhaltigen Nutzungskonzept, das Schlossensemble wieder zu einem öffentlichen touristischen Anziehungspunkt zu gestalten. Das Schloss, in dem 1813 Napoleon Bonaparte auf seiner Durchreise genächtigt hat, soll wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Hochzeiten, Privatveranstaltungen und Events sollen künftig auf Kuckuckstein stattfinden. Auch soll das Schloss für Handwerker und Künstler öffnen, die ihre Arbeiten in den Schlossgemächern ausstellen wollen.

Jahrzehntelang vernachlässigte Baupflege, die bereits um 1930 begann, führte zu immensem Sanierungsstau und Folgeschäden, so dass die Anlage zu wesentlichen Anteilen baulich gefährdet war. Die hohen Sanierungs- und Unterhaltungskosten konnten weder von der Stadt Liebstadt noch von einem privaten Schlossbesitzer geleistet wer-den. Risse im Außenmauerwerk, die vom Absturz bedrohten Burgmauern und ein schadhaftes Dach und der zu DDR-Zeiten schwer kontaminierte Dachstuhl müssen in kurzer Zeit gesichert und saniert werden, um den sich beschleunigten Schadensverlauf stoppen zu können.
2018 hat sich in Liebstadt der Verein »Schwarzes Kleeblatt e. V.« gegründet mit dem Ziel der Förderung, Pflege, Erhaltung und Fortführung der geschichtlichen, kulturellen Wahrnehmung von Schloss Kuckuckstein und der umliegenden Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Hintergrund

Die spätgotische burgartige Schlossanlage entstand in der zweiten Hälfte des 15. Jahr-hunderts und war über die Zeit im Besitz derer von Bünau, von Carlowitz und im 20. Jahrhundert auch des Apothekers Ottomar von Mayenburg, der die Chlorodont-Zahnpasta erfand. Bedeutsam wurde das Schloss vor allem durch die Familie von Car-lowitz, die über mehrere Generationen hinweg ein geistiges Zentrum der Frühromantik schuf, mit Gästen wie Novalis, Kleist und Anton Graff. Bekannt wurde Schloss Kuckuckstein insbesondere durch den Magier Peter Kersten, welcher zu DDR-Zeiten seine eigene Fernsehsendung »Zauber auf Schloss Kuckuckstein« hatte.

Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale hat der Freistaat Sachsen 2013 erstmals ein eigenständiges Förderprogramm aufgelegt. Über dieses Programm werden die Mittel zur Komplementärfinanzierung von Bundesförderprogrammen, wie beispielsweise dem Denkmalpflegeprogramm national wertvolle Denkmäler sowie dem Denkmalschutzsonderprogramm, bereitgestellt. Darüber hinaus werden insbesondere Kirchen, Herrenhäuser und Schlösser, aber auch Garten- und Technische Denkmale erhalten. Für die Bewilligung der Förderung von bedeutsamen Denkmalen ist das Landesamt für Denkmalpflege zuständig. Die Fördermittel werden finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Kontakt

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Pressesprecherin Sabine Webersinke
Telefon: +49 351 48 430 403
Telefax: +49 351 48 430 488
E-Mail: sabine.webersinke@lfd.sachsen.de
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