Sächsische Opferbeauftragte und Opferhilfe Sachsen e.V. schließen Kooperationsvereinbarung

17.07.2020, 09:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Opferbeauftragte Iris Kloppich und der Vorsitzende der Opferhilfe e. V. Sachsen, Jürgen Scheuring, haben die zukünftige Zusammenarbeit mit einer Kooperationsvereinbarung besiegelt.

»Wir wissen, dass wirksame Opferhilfe nur gemeinsam mit allen Partnern gelingen kann«, so Iris Kloppich, »daher ist die Kooperationsvereinbarung ein wichtiges Instrument«.

Die Vereinbarung beschreibt die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenarbeit der Kooperationspartner - besonders nach großen Schadensfällen, in denen durch terroristische und extremistische Straftaten viele Menschen betroffen sind. In solchen Situationen ist es den Partnern wichtig, durch gemeinsames Handeln schnell und wirksam zu helfen. So treten die Kooperationspartner zügig miteinander in Kontakt, um sich über bestehende Bedarfe abzustimmen und Opfer nach einer Großschadenlage an die passenden Beratungsstellen und Hilfsangebote zu verweisen.

Darüber hinaus tauschen sich die Kooperationspartner regelmäßig fachlich aus. Auch die Reflektion getroffener Maßnahmen und gemeinsamer Aktionen haben die Partner vereinbart.

Neue Zuständigkeiten werden durch die Vereinbarung nicht begründet. Insgesamt sorgt die Kooperationsvereinbarung für Klarheit, Effizienz, Vollständigkeit und Qualität bei der Unterstützung von Menschen, die durch extremistische oder terroristische Straftaten geschädigt werden. Nicht zuletzt dient die Kooperationsvereinbarung der Vernetzung im System der Opferhilfe in Sachsen.


Kontakt

Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung

Ansprechpartnerin Cornelia Böhmann
Telefon: +49 351 564 55881
Telefax: +49 351 564 55090
E-Mail: opferbeauftragte@sms.sachsen.de

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