810 000 Euro für denkmalgeschützten Lokschuppen in Chemnitz

16.09.2020, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatssekretär Dr. Frank Pfeil übergibt Fördermittelbescheid

Staatssekretär Frank Pfeil hat heute (16. September 2020) an Klaus Marte, Geschäftsführer der Lerchen GmbH Chemnitz, zwei Fördermittelbescheide für die rund 900 000 Euro teure Sanierung des denkmalgeschützten Lokschuppens in der Lerchenstraße 2 übergeben. Die Mittel kommen aus dem Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen (360 000 Euro) und dem Denkmalschutz-Sonderprogramm IX der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (450 000 Euro), sie sollen den baulichen Erhalt des Gebäudes sicherstellen.

Saniert werden zunächst die Dachflächen, die hölzerne Dachkonstruktion sowie die vorhandene Stahlkonstruktion aus Dreieck-Bindern und gusseisernen Stützen sowie die Dachaufbauten zur Hallenbelichtung. Ein durch einen Bombentreffer nur halbseitig erhaltenes Seitenschiff sowie die darunter befindliche Stützmauer sollen ergänzt werden. Damit wird die Stützmauer auf die historische Gesamtlänge entlang der Lerchenstraße wieder vervollständigt. Ein weiteres fehlendes Hallenschiff wird dagegen nicht wieder aufgebaut, auch um den Bombentreffer historisch zu dokumentieren.

Das mit dem Landesamt für Denkmalpflege Sachsen und der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmte Entwicklungskonzept »Grüne Gasse an der Bahn" setzt auf den Erhalt der Hallenstruktur, insbesondere zur Lerchenstraße hin, auf Teilabrisse im Inneren der bis zu 34 Meter langen Hallen, die kleinteilige Nutzungen mit unterschiedlichen Schallschutzanforderungen auf der Bahn- bzw. der Straßenseite des Gebäudes ermöglichen. Nicht zuletzt aus Schallschutzgründen für das westlich an der Lerchenstraße gelegene Wohnquartier ist der Erhalt der Hallen wichtig.

»Ich wünsche Herrn Marte und allen an den Baumaßnahmen Beteiligten viel Kraft und Energie bei der Sanierung des Lokschuppens, der ein wichtiges Zeugnis der Eisenbahngeschichte ist. Für das Wohnquartier Lerchenstraße ist der Erhalt der Hallen ein großer Gewinn«, so der Staatssekretär.

Hintergrund:

Der im Jahr 1880 in den charakteristisch schlichten Formen der frühen Gründerzeit errichtete und bereits im Jahr 1890 erstmalig umgebaute Lokschuppen besitzt architekturgeschichtlichen Wert als ein im Äußeren nur maßvoll überformtes Beispiel eisenbahntypischer Industriearchitektur. Die konstruktive Lösung mit Stahlfachwerkträgern und Binderdach dokumentiert den ingenieurtechnischen Stand des Eisenbahnbauwesens in seiner Entstehungszeit. In den erhöht liegenden Gleiskörper hineingebaut, stellt der Lokschuppen zudem ein prägendes Element des Straßenbildes dar. Diese gestalterisch durch eine Bruchsteinverkleidung betonte städtebauliche Wirkung ist nicht zufällig, sondern gehörte zum damaligen Selbstverständnis der Eisenbahnunternehmen und unterstützte den repräsentativen Anspruch, der an die bahneigenen Gebäude gestellt wurde.

Der Lokschuppen ist mit seinen Nebenanlagen ein hervorragendes und wegen seines Seltenheitswertes auch überregional bedeutendes Zeugnis der frühen, und gerade in Sachsen im Zusammenklang mit der Industrialisierung boomenden Entwicklung des seinerzeit modernsten Verkehrsmittels. Als Teil des bedeutenden Bahnknotens Chemnitz mit einem umfangreichem Ausbesserungswerk, einem großem Rangierbahnhof mit europaweit einmaliger Seilablaufanlage und dem heute als Eisenbahnmuseum genutzten Bahnbetriebswerk Hilbersdorf prägt der Lokschuppen das nationale Erbe entscheidend mit.

Denkmalschutz-Sonderprogramm IX (DS IX) der Beauftragten der Bundesregierung und Sonderprogramm Denkmalpflege des Freistaates Sachsen:

Seit 2007 hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen von inzwischen neun Denkmalschutz-Sonderprogrammen insgesamt rund 310 Millionen Euro bereitgestellt, mit denen dringende Sanierungsarbeiten an fast 2 000 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglicht wurden.

Zur Förderung national wertvoller und besonders hochwertiger sächsischer Kulturdenkmale wurde durch den Freistaat Sachsen im Jahr 2013 erstmals ein eigenständiges Förderprogramm (Sonderprogramm Denkmalpflege) aufgelegt. Vorrangig werden über dieses Programm Mittel zur Kofinanzierung von Bundesförderprogrammen (u. a. Denkmalpflegeprogramm, Denkmalschutz-Sonderprogramm) bereitgestellt. Die für die Kofinanzierung nicht benötigten Mittel stehen dem Freistaat Sachsen für Einzelfördermaßnahmen zur Verfügung.

Aufgrund des hohen Bedarfs an Fördermitteln für die reiche sächsische Denkmallandschaft wurden die Haushaltsmittel für das Sonderprogramm Denkmalpflege im vom Sächsischen Landtag beschlossenen Doppelhaushalt 2019/2020 auf jährlich zehn Millionen Euro erhöht.

Der Lokschuppen Chemnitz ist eines von 19 im Rahmen des DS IX geförderten und vom Freistaat kofinanzierten Vorhaben in Sachsen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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