Martin Dulig zum Gesetzentwurf Arbeitsschutzkontrollgesetz

18.09.2020, 12:14 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Dulig: »Alle in Deutschland beschäftigten Menschen müssen auf faire und sichere Arbeitsbedingungen vertrauen können«

In seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause debattiert der Bundesrat heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Thema Verbesserung des Arbeitsschutzes in Deutschland. Wichtiger Auslöser des Gesetzespakets waren die im Zusammenhang mit Corona-Hotspots festgestellten Missstände in der Fleischindustrie. Zentrale Bestandteile des Pakets sind: Kein Einsatz von Fremdpersonal sowie die Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung und Aufbewahrung der geleisteten Arbeitszeit im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft. Für alle Wirtschaftsbranchen sind zudem mehr Kontrollen durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden vor Ort vorgesehen. Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig begrüßt die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Minister Dulig: »Gerade während der Corona-Pandemie konnten wir erkennen, welche wirkungsvollen Werkzeuge wir haben, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu schützen. Aber es wurde auch deutlich, wo noch Lücken sind und dringender Handlungsbedarf besteht. Alle in Deutschland beschäftigten Menschen müssen auf faire und sichere Arbeitsbedingungen vertrauen können; der Anspruch auf «Gute Arbeit» gilt für alle! Wir brauchen gesetzliche Regelungen, um die Schlupflöcher für diejenigen zu schließen, die sie missbrauchen. Es ist unverzichtbar, das Vertrauen in faire Bedingungen und in die Achtung der Menschenwürde in Deutschland sowie den Glauben an ein soziales Europa zu stärken bzw. wiederherzustellen.« Sachsen liegt an der Nahtstelle zu Osteuropa. Minister Dulig ist es daher ein besonderes Anliegen, für die Menschen aus Osteuropa zu sprechen, die durch die Missstände in Teilen der Fleischindustrie auffallend häufig betroffenen sind.

Gleichzeitig macht Dulig deutlich, dass nicht alle Unternehmen der Fleischindustrie für die Missstände verantwortlich zu machen seien. »Es gilt daher darauf zu achten, nicht alle Betriebe in dieser Branche pauschal und ungerechtfertigt zu stigmatisieren. Und: Ich sehe hier nicht nur eine staatliche Verantwortung oder die Verantwortung der Unternehmer. Ich bin der Auffassung, dass wir das auch als gesamtgesellschaftliche Verantwortung begreifen müssen. Wir müssen uns ehrlich vor Augen führen, was hinter Massenprodukten zu niedrigsten Preisen stehen kann, denn wir alle tragen als Verbraucherinnen und Verbraucher mit unserem Konsumverhalten zu solchen Entwicklungen bei.«

Hintergrund
Die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft beinhalten folgende Kernbestandteile:

Kein Fremdpersonal
Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft - also Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung - darf künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge. Ausnahmen sind für Handwerksbetriebe vorgesehen, die nicht mehr als 49 Personen beschäftigen.

Elektronische Arbeitszeiterfassung in der Fleischindustrie
Die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Arbeitszeit darf nur noch elektronisch erfolgen, um Missbräuchen vorzubeugen. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften muss in Zukunft branchenübergreifenden Mindeststandards genügen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sollen deutlich höhere Bußgelder nach sich ziehen.

Mehr Kontrollen vor Ort
Der Entwurf will den betrieblichen Arbeitsschutz durch mehr Kontrollen stärken. Er sieht dazu bundesweit eine einheitliche jährliche Mindestbesichtigungsquote für die Arbeitsschutzbehörden vor, die sich bis zum Jahr 2026 schrittweise steigert. Die Auswahl der Betriebe orientiert sich dabei am betrieblichen Gefährdungspotenzial.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
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