Sachsen unterstützt Ausbau und Erneuerung der regionalen Infrastruktur mit fast 21 Millionen Euro

06.10.2020, 15:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Martin Dulig: »Der Freistaat leistet seinen Beitrag, damit die sächsischen Regionen wegen der Corona-Pandemie nicht ins Hintertreffen geraten.«

Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) fördert zehn Infrastrukturprojekte im Freistaat erstmalig mit erhöhten Fördersätzen mit insgesamt rund 20,7 Millionen Euro. Von den Zuschüssen profitieren die Städte Aue-Bad Schlema (Erzgebirgskreis), Bad Düben (Landkreis Nordsachsen), Hainichen (Landkreis Mittelsachsen), Herrnhut (Landkreis Görlitz), Regis-Breitingen (Landkreis Leipzig), Thalheim (Erzgebirgskreis), Torgau (Landkreis Nordsachsen), die Gemeinden Parthenstein (Landkreis Leipzig) und Schönau-Berzdorf (Landkreis Görlitz) sowie der Landkreis Mittelsachsen. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Programm »Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (»GRW-Infra«), das von Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam finanziert wird.

Mit diesem Programm fördert der Freistaat seit vielen Jahren die Erschließung von Gewerbegebieten, die Anbindung von Gewerbebetrieben an das Straßen- und Schienennetz bzw. an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die Errichtung von Gewerbezentren sowie Investitionen in die touristische Infrastruktur. Der Freistaat Sachsen übernimmt dabei aktuell bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Wirtschaftsminister Martin Dulig betont: »Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie dürfen nicht dazu führen, dass die wirtschaftsnahen Investitionen in den Gemeinden und Landkreisen aufgeschoben werden oder gar unterbleiben. Diese Investitionen sind gerade jetzt wichtig, um attraktive Standortbedingungen in sächsischen Regionen zu erhalten und weiter zu verbessern. Der Freistaat leistet seinen Beitrag, damit die sächsischen Regionen wegen der Corona-Pandemie nicht ins Hintertreffen geraten, sondern ihren Aufholprozess im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse erfolgreich fortsetzen können.«

Mit der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) stehen in diesem Jahr insgesamt rund 237 Millionen Euro für die Förderung von Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur und Investitionen gewerblicher Unternehmen zur Verfügung. Dieses Programm setzt damit einen herausragenden Konjunkturimpuls, um die Investitionsbereitschaft in den Gemeinden und bei den Unternehmen zu stärken. Der monatlich im sächsischen Wirtschaftsministerium beratende Förderausschuss hat jetzt unter anderem der Förderung folgender Maßnahmen zugestimmt:

– Aue-Bad Schlema: Modernisierung, Attraktivitätssteigerung und Erweiterung des Kurmittelhauses Bad Schlema mit einem GRW-Zuschuss in Höhe von 15,64 Millionen Euro.

– Hainichen: Anbindung von Gewerbebetrieben an das überörtliche Straßenverkehrsnetz durch Ausbau des Striegisweges und Neubau einer Verbindungsstraße zum Kastanienring mit einem GRW-Zuschuss in Höhe von 800.000 Euro.

– Herrnhut: Erweiterung des Touristenparkplatzes mit öffentlichen Toiletten und E-Bikestation mit einem GRW-Zuschuss in Höhe von 716.000 Euro.

– Bad Düben: Ausbau, Gestaltung und Beschilderung des »KurStadtWeges« als Erlebnispfad mit einem GRW-Zuschuss in Höhe von 127.000 Euro.

– Torgau: Verbesserung der Verkehrsanbindung für Gewerbebetriebe durch den Ausbau des Wolffersdorffplatzes und eines Teilstückes der Solarstraße mit einem GRW-Zuschuss in Höhe von 645.000 Euro.

Hintergrund

Um die Kommunen in der Corona-Krise finanziell zu entlasten, hat das SMWA die Richtlinie »Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW-Infra) angepasst. Befristet für Förderbescheide bis zum 31. Dezember 2023 wurden die Fördersätze für Kommunen um fünf Prozentpunkte bis zum Maximalsatz von 90 Prozent angehoben.

Von diesem Maximalsatz profitieren nun sämtliche sächsische Landkreise und kreisfreien Städte. In der Stadt Dresden betrug der Fördersatz bislang bis zu 70 Prozent, in den meisten Landkreisen und den Städten Chemnitz und Leipzig bis zu 85 Prozent.

Zuständig für dieses Förderprogramm ist die Landesdirektion Sachsen, die in ihren drei Dienststellen Chemnitz, Dresden und Leipzig die Anträge der Kommunen entgegennimmt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Pressesprecher Jens Jungmann
Telefon: +49 351 564 80600
Telefax: +49 351 564 80680
E-Mail: presse@smwa.sachsen.de
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