Afrikanische Schweinepest: Finanzielle Unterstützung der Jägerschaft wird erweitert

23.10.2020, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Früherkennung eines Eintrags des Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in die heimische Schwarzwildpopulation ist ein grundlegender Schwerpunkt der ASP-Präventionsstrategie des Freistaates Sachsen. Sie ist Voraussetzung für die erfolgreiche Identifizierung und schnellstmögliche Abgrenzung des Seuchenherdes und damit Basis für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung.

Bereits im April dieses Jahres wurden weitere Maßnahmen zur Intensivierung der Früherkennung mittels Allgemeinverfügungen für den gesamten Freistaat sowie insbesondere für die Landkreise Bautzen und Görlitz im grenznahen Bereich zu den polnischen ASP-Restriktionsgebieten angeordnet.

Dank der Unterstützung und intensiven Mitwirkung der Jägerschaft konnten die Anzahl der Untersuchungen von Indikatortieren (tot aufgefundene Tiere: Fallwild, Unfallwild) im gesamten Freistaat wie auch die Untersuchungen gesund erlegten Schwarzwildes in den grenznahen Landkreisen erheblich gesteigert werden. Vom 1. Januar 2020 bis 31. August 2020 wurden insgesamt 545 Indikatortiere und 7.986 gesund erlegte Wildschweine auf ASP untersucht.

Um die damit verbundenen Anstrengungen und den Aufwand der sächsischen Jägerschaft angemessen honorieren zu können, wurde ein Programm von Aufwandsentschädigungen beschlossen, welches mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen am 21. Oktober 2020 seine Anwendung finden kann. Ab diesem Datum können damit die Entschädigungen gezahlt werden.

Das Sozialministerium honoriert die Bemühungen und den Aufwand der Jägerschaft mit

  • einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,- EUR für die Probennahme zur virologischen Untersuchung bei gesund erlegtem Schwarzwild – dies bei den stichprobenartigen Beprobungen im gesamten Freistaat Sachsen – wie auch bei den angeordneten Untersuchungen aller in den Landkreisen Bautzen und Görlitz erlegten Wildschweine (bereits eingeführt).
  • einer Aufwandsentschädigung in Höhe 30,- EUR für jedes durch den Jagdausübungsberechtigten beim Veterinäramt gemeldete Indikatortier (Fallwild, Unfallwild, vor dem Erlegen krank angesprochenes Schwarzwild, Stücke, die beim Aufbrechen pathologische Veränderungen zeigen) im gesamten Freistaat Sachsen (bereits eingeführt).
  • einer Aufwandsentschädigung in Höhe 30,- EUR für die Unterstützung der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter durch die Jagdausübungsberechtigten bei der Bergung und Beseitigung von Indikatortieren nach deren Weisung – im gesamten Freistaat Sachsen (neu).
  • einer Aufwandsentschädigung in Höhe 40,- EUR für die Erlegung (in Verbindung Beprobung) weiblichen Schwarzwildes in den von der Allgemeinverfügung der Landesdirektion betroffenen Jagdbezirken (Landkreise Bautzen und Görlitz). (neu)

Je nach Einzelfall kann es pro Tier demzufolge Anspruch auf mehrere Aufwandsentschädigungen geben. Um die Auszahlung zu beantragen, wenden sich die Jagdausübungsberechtigten an das örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Freistaat Sachsen.

Darüber hinaus ist vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft geplant, für jedes in den Landkreisen Görlitz und Bautzen erlegte und auf eine ASP-Infektion beprobte Stück Schwarzwild eine staatliche finanzielle Anerkennung zu gewähren. Diese wird durch das Ministerium bereitgestellt und soll 50,- EUR pro erlegtem und beprobten Tier betragen. Die Auszahlung kann nach Ende des Jagdjahres 2020/21, das heißt nach dem 31. März 2021 zusammengefasst für alle im Jagdjahr erlegten und beprobten Tiere beantragt werden. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten der gemeinschaftlichen Jagdbezirke und der Eigenjagdbezirke in den beiden genannten Landkreisen. Die vom Bund und vom Freistaat Sachsen in Eigenregie bejagten Jagdbezirke sind ausgenommen. Das genaue Antrags- und Auszahlungsverfahren wird aktuell zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt und nach abschließender Festlegung bekanntgegeben.


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