Urteil zum Uhrendiebstahl im Deutschen Uhrenmuseum Glashütte

29.10.2020, 16:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am 28.10.2020 erging vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde ein Urteil zum Uhrendiebstahl im Deutschen Uhrenmuseum in Glashütte.

Dem aus Gotha stammenden 46-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einer unbekannten weiteren männlichen Person am Nachmittag des 18.02.2019 aus einer verschlossenen Vitrine im Deutschen Uhrenmuseum durch Nachschließen vier wertvolle Armbanduhren der Marke "Tutima" im Gesamtwert von 345.200 Euro entwendet zu haben. Zwei Uhren im Wert von 4.600 und 13.800 Euro wurden bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Angeklagten aufgefunden. Der Verbleib der beiden übrigen Uhren ist bislang ungeklärt.

Der Angeklagte wurde durch das Amtsgericht Dippoldiswalde - Schöffengericht - nach umfangreicher Beweisaufnahme in zwei Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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