Herausfordernde Situation: Schulen und Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
30.10.2020, 17:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Konzentration auf das schulische Kerngeschäft - weitere Schutzmaßnahmen: Lehrer erhalten auf Wunsch FFP2-Masken und ältere Schüler müssen Masken auch im Unterricht tragen, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Kultusminister Christian Piwarz hat heute (30. Oktober) nochmals bekräftigt, dass der Unterricht in Schulen und die Kindertagesbetreuung nach den Herbstferien weiter im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen stattfinden werden.
»Die Schulen und Kitas sind vergleichsweise sichere Orte und keine Hotspots der Pandemie. Wir sind es unseren Kindern schuldig, sie solange wie möglich offen zu halten. Die harten Kontaktbeschränkungen im Privatbereich dienen zum Schutz, denn wenn außerhalb von Kitas und Schule die Ansteckungszahlen gesenkt werden, werden auch weniger Infektionen in die Einrichtungen hineingetragen«, betonte Kultusminister Christian Piwarz.
Er verwies dabei unter anderem auf die wissenschaftlichen Studien und Erkenntnisse der TU Dresden (Prof. Dr. Reinhard Berner) und der Universität Leipzig (Prof. Dr. Wieland Kiess), die zeigen, dass Schulen keine Pandemietreiber sind, Infektionen meist von außen hereingetragen werden und gerade von Kita-Kindern und jüngeren Schülern keine größere Ansteckungsgefahr ausgeht. Vor den Herbstferien waren 99,3 Prozent der Schüler im Präsenzunterricht. Lediglich 0,7 Prozent mussten aufgrund von Quarantäne von zu Hause lernen. Die Zahl der festgestellten Infektionen bei Schülern und Lehrern lag im Promillebereich. Die aktuellen Corona-Zahlen an Schulen sind nach den Herbstferien wieder wöchentlich abrufbar unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Der Minister kündigte aufgrund der insgesamt steigenden Infektionszahlen weitere Schutzmaßnahmen für den Schulbereich an.
1. Mund-Nasenbedeckung bei Schülerinnen und Schülern
Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung außerhalb und im Unterricht für Schüler der berufsbildenden Schulen und Schüler der Sekundarstufe 2 des allgemeinbildenden Gymnasiums (11. und 12. Klasse) wird Pflicht, solange Abstände untereinander nicht eingehalten werden können. In unteren Klassen spielen Ansteckungen zwischen den Schülern kaum eine Rolle. Meist werden die Infektionen von außen hereingetragen. https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/10/09/schulen-sind-und-werden-nicht-die-brutstaetten-der-infektionen-sein/
Zukünftig sind Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 aller Schularten verpflichtet, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasenbedeckung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände zu tragen, wenn Abstände untereinander nicht eingehalten werden können. Im Unterricht besteht keine Pflicht. An Grundschulen, Horten sowie Förderschulen (Primarbereich) besteht im Unterricht und außerhalb des Unterrichts keine Maskenpflicht. Hier wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände und dem Gebäude weiterhin empfohlen.
2. Lehrer erhalten auf Wunsch FFP2-Masken
Lehrerinnen und Lehrer erhalten auf Wunsch im Laufe der kommenden Woche FFP2-Masken. Kultusminister Piwarz an die Lehrkräfte gewandt: »Wir befinden uns in einer schwierigen Situation und ich kann die Sorgen nachvollziehen. Wir gehen nicht leichtfertig mit dem Schutz unserer Lehrer um. Wir arbeiten mit den Erkenntnissen aus der Wissenschaft, haben einen Blick auf die Zahlen und achten auf die Hygienekonzepte. Lehrer, die trotz der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe unterrichten, haben wir auf Wunsch mit FFP2-Masken ausgestattet. In der nächsten Woche werden wir zusätzlich FFP2-Masken für alle Lehrer ausreichen, die dies wünschen.« Er appellierte aber auch an die Lehrer: »Bitte halten Sie untereinander Abstand. Wenn dies in zu kleinen Lehrerzimmern nicht möglich ist, dann bitte setzen Sie die Maske auf oder nutzen Sie andere Räume. Nutzen Sie bitte auch die Testmöglichkeiten, die wir einmal wöchentlich kostenlos für Lehrer zur Verfügung stellen.«
3. Konzentration auf das Kerngeschäft von Schule – den Unterricht
Der Unterricht soll an den Schulen stattfinden; Besuche außerschulischer Lernorte und Schülerbetriebspraktika der Schüler allgemeinbildender Schulen finden bis Ende November nicht statt. Die Absolvierung der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte in Betrieben und Einrichtungen bleibt unter Beachtung der Hygienevorschriften möglich. Ganztagesangebote (GTA) mit externen Partnern müssen für November entfallen. Die Ganztagesangebote, die durch Lehrer erfolgen, können weiter stattfinden.
Der Minister unterstrich: »Bisher haben die Schulen und Kitas eine hervorragende Arbeit geleistet. Sie haben wichtige Erfahrungen gesammelt, Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt und aktualisiert. Traten positive Coronafälle auf, wurde umsichtig und schnell gemeinsam mit dem Gesundheitsamt reagiert, so dass eine weitere Ausbreitung verhindert werden konnte. Die Entscheidung, die Schulen und Kitas offen zu halten, war richtig.«
Der Minister mahnte aber an: »Nachlässigkeit mit den Regeln im privaten Bereich, die zu erhöhten Infektionszahlen führen, kann sich jederzeit auf die Öffnung der Schulen und Kitas auswirken. Wenn wir ein gesamtgesellschaftliches erhöhtes Infektionsgeschehen haben, dann werden auch die Infektionsfälle in der Schule und in den Kindertageseinrichtungen zunehmen. Das wird dann wiederum sehr stark in der Öffentlichkeit wahrgenommen und gewinnt an Bedeutung, die nicht gerechtfertigt ist. Denn die steigenden Zahlen in betroffenen Kitas und Schulen sind dann auf das Gesamtgeschehen zurückzuführen und nicht auf die Schule bzw. Kita als Ansteckungsherd. Der Druck auf Kita und Schule wird dadurch aber steigen. Ich bitte daher alle, sich an die Vorgaben zu halten, damit wir die Schulen und Kitas offenhalten können.«
Die folgenden Änderungen gelten ab 2. November bis 30. November 2020.
Änderungen in der Schule:
Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bleibt für alle Schularten.
Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung für Schülerinnen und Schüler: http://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/10/30/regelbetrieb-unter-pandemiebedingungen/
Exkursionen zu außerschulischen Lernorten, Veranstaltungen mit externen Partnern, wie z. B. Elternabende oder auch GTA, sind abzusagen. GTA durch Lehrer kann weitergeführt werden.
Schülerpraktika sind abzusagen.
Klassenfahrten sind nicht durchzuführen.
Schwimmunterricht kann aufgrund der Schließung der Schwimmhallen nicht stattfinden.
Änderungen in der Kindertagesbetreuung:
Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen läuft weiter.
Veranstaltungen mit externen Personen, wie z. B. Elternabende, Oma-Opa-Bastelnachmittage, Erste-Hilfe-Kurse (Pflasterpass), Singen oder Vorlesen durch externe Partner sind abzusagen.
Eingewöhnungen mit den Eltern können durchgeführt werden.
Eltern sollen maximal zur Garderobe, nicht aber zu den Gruppenräumen Zugang bekommen.
Maskenpflicht der Eltern auf dem Gelände (innen und außen) besteht fort.
Die tägliche Gesundheitsbescheinigung durch die Eltern hat weiter Bestand.
Eine Maskenpflicht für Erzieher und Kinder besteht auch weiterhin nicht.
Es kann zu Betreuungseinschränkungen kommen, wenn das Personal aufgrund von Quarantäne oder Krankheiten die Betreuung nicht mehr in vollem Umfang gewährleisten kann. Hier muss in Ausnahmefällen z. B. mit gekürzten Betreuungszeiten gerechnet werden. Die Verantwortung liegt hier bei den Kita-Trägern.