Anschlag am 4. Oktober 2020 in Dresden - Sächsische Opferbeauftragte steht Betroffenen unterstützend zu Seite
03.11.2020, 17:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Opfern und Betroffenen soll schnell geholfen werden
Der mutmaßlich islamistische Anschlag am 4. Oktober 2020 in der Dresdner Altstadt, bei dem ein Mensch ermordet und ein Mensch schwer verletzt worden ist, verurteilt die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung auf das Schärfste. Dieser gewalttätige Angriff ist ebenso ein Angriff auf unsere Gesellschaft und unser friedliches Zusammenleben.
Viele Menschen aus unserem wie auch aus weiteren Bundesländern sind davon betroffen: Vater, Mutter, Geschwister und Menschen, denen das Liebste genommen wurde, Angehörige und Freunde, Menschen, die an Ort und Stelle halfen, bleiben ratlos zurück.
Um diese Menschen in der Verarbeitung des Geschehens zu unterstützen, arbeitet die Sächsische Opferbeauftragte eng mit dem Opferbeauftragten der Bundesregierung zusammen. Gemeinsam wandten sie sich schriftlich an Betroffene und boten Hilfe und Unterstützung an.
Damit Betroffenen schnell die Hilfen zuteil werden, die sie jetzt brauchen, steht die Sächsische Opferbeauftragte mit allen zuständigen Leistungsträgern, wie der Unfallkasse Sachsen, dem Kommunalen Sozialverband als Versorgungsbehörde, der Opferhilfe Sachsen e. V., dem Weissen Ring e. V. in Verbindung. In Gesprächen wurden konkrete Hilfsmöglichkeiten abgestimmt.
Die Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung steht mit ihrem Team für Betroffene, z. B. Zeugen und Helfer als Ansprechpartnerin und Vermittlerin zu Unterstützungsangeboten zur Verfügung.
Kontakt:
Opferbeauftragte der Sächsischen Staatsregierung
Geschäftsstelle:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: 0351 564-55099
E-Mail: opferbeauftragte@sms.sachsen.de
www.opferbeauftragte@sms.sachsen.de