Corona-Schutzimpfung: Sachsen bekommt 13 Zentren und 13 mobile Impfteams

08.12.2020, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Je mehr Menschen sich impfen lassen, umso eher finden wir in unser normales Leben zurück«

Wie Ende November bekannt gegeben, laufen in Sachsen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Schutz-Impfung. Zur Organisation hat das Sozialministerium das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter- Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen sowie die kommunale Ebene.

Bis Mitte Dezember wird in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt zunächst jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet. Das DRK in Sachsen hat die Standortsuche für die Impfzentren abgeschlossen. Neben der Neuen Messe in Leipzig werden andere Immobilien für die Aufgabe hergerichtet. Die Impfzentren selbst sollen mit dem Start der Impfkampagne täglich geöffnet sein. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden. Ein Impfzentrum wird mit mindestens zwei Impfstrecken ausgestattet werden. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so bis zu 13 000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden. Auch die Logistik dahinter wird vorbereitet sein. Das DRK stellt gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung das Personal in den Impfzentren. Die Lage und Erreichbarkeit der Impfzentren wird rechtzeitig vor dem Impfstart bekanntgegeben. Dieser beginnt ca. eine Woche nach Lieferung der ersten Impfdosen. In dieser Zeit wird zunächst das medizinische Personal der Krankenhäuser geimpft. Auch das Personal der Impfzentren wird vor dem offiziellen Start die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: "Wir sind sehr froh, dass wir mit dem Deutschen Roten Kreuz einen solchen erfahrenen Partner haben, der den Aufbau und den Betrieb der Impfzentren koordiniert und leitet. Ich betone erneut, dass die Impfung natürlich freiwillig sein wird. Und ich ermutige alle Bürgerinnen und Bürger, sich gegen Covid19 impfen zu lassen. Je mehr Menschen einen Impfschutz haben, umso schneller überwinden wir die Pandemie und können wieder in unser normales Leben zurückfinden."
DRK-Vorstandsvorsitzender Rüdiger Unger: »Es ist eine herausfordernde Situation für das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen. Aber es ist auch eine Aufgabe, für die das Rote Kreuz gegründet wurde. Als verlässlicher Partner für Behörden und das Gesundheitswesen erfüllen wir in Sachsen unseren Auftrag, genauso wie die Rot-Kreuz und Rot-Halbmond Bewegung auf der ganzen Welt. Natürlich nicht allein, sondern mit der kameradschaftlichen Unterstützung der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerkes und den anderen Hilfsorganisationen.«

Die Beschaffung von 1,2 Millionen durch den Freistaat ausgeschriebenen Spritzen und Kanülen läuft bereits. Erste Lieferungen sind auch schon eingetroffen und vorrätig. Aus Sicherheitsgründen werden die genauen Standorte der Impfzentren noch nicht umfassend veröffentlicht. Gleiches gilt für das zentrale Lager, welches dem Bund für die Anlieferung des Impfstoffes gemeldet worden ist. Dieses ist zugelassen für die Lagerung von Arzneimittel und erfüllt alle Maßgaben der sachgerechten Lagerung. Die Impfstofflieferung, die der Bund verantwortet, erfolgt in Teil-Chargen. Die verfügbaren Mengen an Impfdosen werden gemäß dem Bevölkerungsanteil an die Länder verteilt. Nach Zulassung eines Impfstoffes ist zunächst von einer begrenzten Anzahl verfügbarer Impfdosen auszugehen. Dieser wird weiter produziert und laufend geliefert.

Bei der Priorisierung folgt Sachsen dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, wonach die Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu den prioritär zu impfenden Personengruppen von allen Ländern und vom Bund als einheitliche Regelung anzuwenden ist. Die Ständige Impfkommission hat gemeinsam mit der Leopoldina und dem Deutschen Ethikrat eine Liste zu prioritär zu impfenden Personen erarbeitet. Das Dokument ist im Entwurfsstadium und wird in dieser Woche finalisiert. Konkret bedeutet dies, dass diejenigen zu impfen sind, die bei einer Erkrankung das höchste Risiko für Tod und schwere Erkrankung haben. Risikofaktoren wie hohes Lebensalter und Vorerkrankungen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Weiterhin prioritär zu impfen sind diejenigen, die Coronavirus-Erkrankte versorgen und sich dabei selbst einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen, also beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von stationären oder ambulanten Einrichtungen sowie der Altenpflege.

Die Sicherheit der Patienten steht an erster Stelle. Aus diesem Grund darf die Impfung nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen. Dadurch ist sichergestellt, dass bei möglichen Nebenwirkungen, wie z.B. allergischen Reaktionen, schnell gehandelt werden kann.. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Gesundheitsämter sind eingebunden. Wie viele Ärzte und medizinisches Personal notwendig sind, um die Impfungen durchzuführen, kann erst dann berechnet werden, wenn dem Freistaat Sachsen bekannt ist, in welcher Zeit der Impfstoff geliefert wird.

Alle Informationen rund um die Corona-Pandemie unter www.coronavirus.sachsen.de.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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