Sächsische Impfzentren sind flächendeckend am Netz – Anmeldung ab heute 14 Uhr unter https://sachsen.impfterminvergabe.de möglich
11.01.2021, 10:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Heute haben die sächsischen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufgenommen. Mit der Lieferung von weiteren 34.125 Impfdosen am vergangenen Freitag und der am 18. Januar erwarteten Lieferung von weiteren 34.125 Impfdosen steht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass nun ein kontinuierlicher und effizienter Betrieb der Impfzentren ohne Unterbrechung gesichert ist. Bereits seit dem 27. Dezember 2020 impfen die Kliniken ihr Personal in eigener Zuständigkeit. Mobile Teams impfen Bewohner und Personal in Pflegeeinrichtungen, die dafür Termine mit dem Deutschen Roten Kreuz vereinbaren.
Gesundheitsministerin Petra Köpping, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), Dr. med. Klaus Heckemann und der Vorsitzende des Vorstandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Landesverband Sachsen, Rüdiger Unger, besuchten zum heutigen sachsenweiten Start die Einrichtung in Riesa in der Sachsen-Arena. Staatsministerin Köpping: »Wir sind sehr froh, dass wir aufgrund der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes heute in der Lage sind, flächendeckend die Impfzentren in Sachsen ans Netz gehen zu lassen. Der Aufbau und die Organisation der Zentren wurde planmäßig abgeschlossen. Ich danke allen daran Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und das Engagement auch über die Feiertage an Weihnachten und den Jahreswechsel hinweg. Wir sind uns sicher, dass das Impfangebot gut angenommen wird. Ich versichere, dass keiner vergessen wird, der geimpft werden möchte. Je mehr Impfstoff zur Verfügung steht, darunter auch Impfstoff mit anderen Anforderungen an die Lagerung, werden wir das Angebot erweitern und anpassen.« DRK-Chef Unger: »Diese Woche ist für das DRK in Sachsen von entscheidender Bedeutung. Mit dem Start der 13 Impfzentren sind wir im Regelbetrieb angekommen. Seit heute schafft die Möglichkeit der individuellen Terminvergabe die Grundlage, dass die Immunisierung auch wirklich in der Fläche ankommt. Unsere größte Sorge ist jetzt, dass die Menge an Impfstoff nicht ausreichend ist, um der Nachfrage gerecht zu werden.« Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: »Die Bereitschaft der sächsischen Ärzte und von weiterem medizinischen Personal, bei den Impfungen gegen das Corona-Virus zu unterstützen, ist sehr hoch. Alle Impfhelfer, die über unser Online-Rekrutierungsportal ihre Einsatzbereitschaft gemeldet haben, tun dies freiwillig. Von vielen Ärzten wissen wir, dass die Mitarbeit in den Impfzentren und mobilen Teams zusätzlich zu ihrer Tätigkeit in der eigenen Praxis hinzukommt. Die KV Sachsen plant den Einsatz von ärztlichem und nichtärztlichem Personal entsprechend den Anforderungen und der Verfügbarkeit des Impfstoffs und dankt bereits jetzt für die zahlreich eingegangenen Bewerbungen und die große Bereitschaft, diese Aufgabe gemeinsam mit uns zu meistern."
Zunächst werden in den Zentren Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft (z.B. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten etc.). Individualtermine zum Impfen können ab heute 14 Uhr online vereinbart und ab dem 18. Januar dann durchgeführt werden. Eine telefonische Anmeldung ist im Laufe der Woche möglich.
Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Auf Grundlage der Bundesverordnung und des durch die Sächsische Impfkommission (SIKO) erstellten Positionspapiers hat das Gesundheitsministerium eine Priorisierungsliste fertiggestellt, die die Umsetzung der Impfaktion ab dem 11.1. 2021 erleichtern soll. Höchste Priorität beim Impfen haben auch weiterhin die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal der Alten- und Pflegeheime, daneben die Mitarbeiter der Krankenhäuser. Mit Beginn der Tätigkeit der Impfzentren rücken die weiteren Personen der höchsten Impfpriorität in den Fokus: mobile Personen über 80 Jahre, aber auch Beschäftigte ambulanter Pflegedienste und besonders betroffene Risikobereiche der ambulanten Versorgung.
Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten. Auch Transport-Möglichkeiten wie Bürger-Busse und die perspektivische Impfung beim Hausarzt werden fortlaufend geprüft. Derzeit ist dies noch nicht möglich, da der Impfstoff unter anderem eine komplexe Kühlkette verlangt. Die Verpackung der Impfdosen in Mehrdosenbehältnissen pro Flasche ist der Hauptgrund, dass aktuelle eine Impfung in Impfzentren erfolgen muss. Dort können diese Dosen unmittelbar hintereinander verbraucht werden, ohne den Impfstoff nach dem Auflösen noch einmal zu transportieren. Eine Impfung in ambulanten Praxen ist nicht möglich, da der Impfstoff nach Auflösen und die Einzeldosisspritzen nicht mehr erschüttert werden dürfen. Nach Aufteilung der fünf Dosen muss der Impfstoff dann auch unverzüglich verimpft werden. Der Impfstoff ist nach wie vor sehr knapp. Dies macht die hohe Priorisierung nötig und auch die konzentrierte Impfung in Impfzentren, damit kein Impfstoff aufgrund unsachgemäßer Lagerung vernichtet werden muss.
Pro Impfzentrum sind je nach örtlichen Voraussetzungen bis zu maximal zehn Impfstrecken möglich. Pro Impfstrecke werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt: 1 Arzt, der die tagesaktuelle Impftauglichkeit prüft, ein zusätzlicher Arzt pro zwei Impfstrecken für erweiterte Aufklärungsfragen, zwei Hersteller für den Impfstoff, vier medizinische Fachangestellte/Krankenschwestern, Arzthelfer oder Rettungsassistenten.
Am Montag gehen die Impfzentren noch nicht mit allen maximal möglichen Impfstrecken an den Start, was im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit des Impfstoffs steht. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit des Impfstoffs bzw. neuer Impfstoffe, wird dann die Anzahl der Impfstrecken sukzessive in den Impfzentren hochgefahren. Heute sind in den 13 Impfzentren ca. 28 Ärzte, bis zu 60 medizinische Fachkräfte und 26 pharmazeutische Fachkräfte in Vollzeittätigkeit im Einsatz. Die tatsächliche "Personenkopfanzahl" ist höher, aufgrund von Teilzeitverfügbarkeit mancher Mitarbeiter. Hinzu kommen seitens des DRK pro Impfzentrum etwa 20 Mitarbeiter und zwei Leitungskräfte.
Hintergrund:
Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das ärztliche Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig.
Die Impfzentren selbst sind täglich geöffnet. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden: Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, am Wochenende und Feiertag 9 bis 17 Uhr. Mindestens zwei Impfstrecken pro Zentrum sind vorbereitet. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so sachsenweit perspektivisch bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden.
Weitere ortsnahe Filialen der Impfzentren sollen in Absprache mit den Landkreisen eingerichtet werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht.
Die mittlerweile 15 mobilen Impfteams (eines im jeden Landkreis und in Chemnitz, jeweils zwei in Dresden und Leipzig) werden vom DRK koordiniert. Sie bestehen aus drei medizinischen Mitarbeitern, davon mindestens einem Arzt und einem medizinischen Fachangestellten, der den Impfstoff aufbereitet sowie zwei Helfern zur Unterstützung und Dokumentation. Das nichtmedizinische Personal wird gestellt durch die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser, die Bundeswehr und durch das DRK.
Aufgrund des begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. In die Gruppe der höchsten Priorität fallen in Sachsen etwa 457 000 Menschen. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass bis Ende Januar etwa 18 Prozent der Priorisierungsgruppe 1 geimpft werden kann. Kalkuliert wird pro Tag sachsenweit mit rund 2800 Impfungen. Die Zahl der geplanten Impfdosen für die mobilen Teams und Impfzentren in Landkreisen orientiert sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl. Jedes Impfteam kann täglich in den Landkreisen 100 Impfdosen impfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die restlichen Dosen gehen in die Impfzentren. Nach derzeitiger Kalkulation werden jedem Impfzentrum je nach Bevölkerungsanteil des Landkreises zunächst 50 bis 230 Impfdosen pro Tag zugeteilt. Trifft mehr Impfstoff ein, kann dieser jederzeit in das System eingespeist werden.
Informationen zur Terminbuchung für eine COVID-19-Impfung
Zur Terminbuchung für eine COVID-19- Impfung ist heute ab 14 Uhr die Website https://sachsen.impfterminvergabe.de/ freigeschaltet. Die Anmeldung besteht aus 2 Schritten: Der Anmeldung und der Terminvereinbarung.
Schritt 1: Anmeldung
Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung.
Schritt 2: Terminvereinbarung
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download.
Zum Impftermin mitzubringen sind die Terminbestätigung, den bereits ausgefüllten ärztlichen Anamnese-Bogen, den Bogen zur Impfaufklärung, das Personaldokument, die Krankenversicherungskarte, den Impfausweis sowie wichtige Unterlagen wie etwa ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste.