Angriff auf den Wirt eines jüdischen Restaurants in Chemnitz Ende August 2018 – Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen einen Tatverdächtigten
14.01.2021, 14:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen (ZESA), hat im Dezember 2020 Anklage gegen einen 29-¬jährigen Deutschen aus dem Landkreis Stade zum Amtsgericht Chemnitz, Strafrichter, erhoben. Die angeklagte Tat ereignete sich Ende August 2018 im Rahmen des gewaltsamen Demonstrationsgeschehens in Chemnitz. An diesen Versammlungen nahmen Personen aus dem rechtsextremen Spektrum teil, die aus der gesamten Bundesrepublik angereist waren.
Dem Angeschuldigten wird konkret vorgeworfen, am späten Abend des 27. August 2018 in Chemnitz vor einem jüdischen Restaurant zusammen mit mindestens neun weiteren Personen Schottersteine und eine Bierflasche in Richtung des davor stehenden Wirtes geworfen zu haben. Dieser soll dabei aus der Gruppe heraus antisemitisch beschimpft worden sein. Einer der Schottersteine traf den Wirt an der Schulter, wodurch er mehrere Tage Schmerzen erlitt. Weitere Steinwürfe führten zu Sachbeschädigungen an dem Restaurant. Der verursachte Sachschaden beträgt ca. 500 EUR. Dies ist strafbar als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall und mit Sachbeschädigung. Das Gesetz sieht hierfür im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Da die antisemitische Beleidigung dem Angeschuldigten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden kann, wurde insofern keine Anklage erhoben.
Der Angeschuldigte ist – zum Teil einschlägig – vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht von einer rechtsextremen Tatmotivation aus.