Landesdirektion Sachsen erteilt Genehmigung für Neubau des Umspannwerkes in Zwickau-Eckersbach

14.01.2021, 14:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Vorhaben sichert Gleichzeitigkeit von kontinuierlicher Stromversorgung und notwendiger Erneuerung

Am 28. Dezember 2020 hat die Landesdirektion Sachsen für das Vorhaben »110-kV Freileitung, Abzweig Eckersbach« den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Gegenstand der Genehmigung sind Erneuerungsmaßnahmen des an der Carl-Wolf-Straße gelegenen Umspannwerks im Zwickauer Stadtteil Eckersbach. Die Anlage war 1984 mit der zugehörigen Anschlussleitung zur Versorgung eines großen Neubaugebietes im Osten der Stadt Zwickau errichtet worden.

Das Umspannwerk ist für die Stromversorgung der Stadt Zwickau notwendig, ein auch nur zeitweiliger Verzicht nicht möglich. Nach inzwischen dreißigjährigem Betrieb ist die Anlage jedoch erneuerungsbedürftig. Für eine stabile Stromversorgung müssen Erneue-rung und Versorgung parallel laufen.

Die genehmigte technische Lösung sieht vor, eine neue Hochspannungs-Schaltanlage auf dem vorhandenen Grundstück neben der bereits bestehenden zu bauen. Dadurch ist es möglich, während des Baus einen Teil der Bestandsanlage in Betrieb zu halten. Dabei muss der Leitungsanschluss zur Einhaltung von Isolationsabständen um einige Meter verschoben und der Endmast neu errichtet werden. Der alte Endmast wird anschließend demontiert. Aus dieser Mastversetzung resultiert im Vergleich zum Status quo eine ge-ringfügig veränderte Leitungsführung.

Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgte auf Antrag der Envia Mitteldeut-sche Energie AG vom 1. Juli 2020. Das Verfahren wurde auf der Grundlage des Ener-giewirtschaftsgesetzes durchgeführt.

Der Beschluss wird dem Vorhabenträger, den Einwendern und Trägern öffentlicher Be-lange zeitnah zugestellt. Für die Öffentlichkeit erfolgt die Auslegung in der Stadtverwal-tung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, vom 8. Februar 2021 bis einschließlich 22. Februar 2021. Dort ist wegen der Pandemielage eine Voranmeldung erforderlich. Darüber hinaus können die Unterlagen auch auf der Webseite der Landesdirektion Sachsen im Bereich der »Be-kanntmachungen« (www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/) eingesehen werden.


Kontakt

Landesdirektion Sachsen

Pressesprecherin Valerie Eckl
Telefon: +49 371 532 1010
Telefax: +49 371 532 271016
E-Mail: presse@lds.sachsen.de
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