Gefährliche Körperverletzung an der Zschoner Mühle
22.01.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – gegen drei Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (22 und 26 Jahre) sowie eine Deutsche (22 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung erhoben.
Den Beschuldigten liegt zur Last, gemeinsam mit einer gesondert verfolgten 17-jährigen deutschen Beschuldigten den 23-jährigen deutschen Geschädigten am 26.06.2020 gegen 00:30 Uhr unter einem Vorwand dazu gebracht zu haben, mit ihnen zum Parkplatz der Zschoner Mühle zu fahren, um ihm dort eine Abreibung zu verpassen.
Nach dem Eintreffen der Beschuldigten und des Geschädigten sollen die beiden beschuldigten Männer entsprechend des gemeinsam von allen Beschuldigten mitgetragenen Tatplans sofort begonnen haben, unvermittelt mit den Fäusten auf den Geschädigten gegen den Kopf und den Körper einzuschlagen. Dem 22-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, den bereits am Boden liegenden Geschädigten über den gemeinsamen Tatplan hinausgehend mehrfach mit seinen durch Stahlkappen verstärkten Stiefeln gegen den Oberkörper getreten und dabei mehrfach unterhalb des linken Rippenbogens getroffen zu haben.
Durch die Tritte des 22-jährigen Beschuldigten erlitt der Geschädigte u.a. erhebliche Schmerzen im Bereich des linken Rippenbogens. Der Geschädigte musste in der Folge im Krankenhaus notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden, wobei seine Milz entfernt werden musste. Der Geschädigte wird lebenslang gesundheitlich erheblich beeinträchtigt sein.
In der Folge zerstach der 22-jährige Beschuldigte über den gemeinsamen Tatplan hinausgehend noch die Hinterreifen des Pkw des Geschädigten, um diesen am schnellen Verlassen des Tatorts zu hindern.
Gegen den 22-jährigen Beschuldigten hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 16.11.2020 Haftbefehl erlassen und diesen nach Ergreifung des Beschuldigten am 01.12.2020 in Vollzug gesetzt.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.