Polizei Sachsen führt landesweit Bodycams ein

10.03.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach vorausgegangener Testphase werden ab März 2021 1.500 Bodycams ausgeliefert.

Die Bediensteten der Polizei Sachsen sollen bis zum 30. Juni 2021 mit insgesamt 1.500 Geräten des Typ AXON Body 2 ausgerüstet sein. Angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hatte der Freistaat Sachsen im Jahr 2017 die Projektphase zur Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der sächsischen Polizei mit insgesamt 376 Nutzern gestartet. Ziel war es, die Wirksamkeit der mobilen Videoaufzeichnung mittels Bodycam als ergänzendes Einsatzmittel zu überprüfen und den Schutz der Einsatzkräfte erweitern zu können.

Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Vorrangig sollen die Kameras Übergriffe auf Polizeibedienstete verhindern. Die Bodycams besitzen hier eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Gewalttäter. Bei Straftaten, auch bei solchen gegen unsere Einsatzkräfte, erhalten wir somit auch gerichtsverwertbare Audio- und Videobeweise in sehr guter Qualität.«

Jede Besatzung eines Funkstreifenwagens im Streifendienst der Polizeireviere soll zukünftig mit einer Bodycam ausgerüstet sein. Auch bei den Einsatzeinheiten der sächsischen Bereitschaftspolizei und den Beamtinnen und Beamten der Verkehrspolizeiinspektionen in Sachsen werden die Bodycams zum Einsatz kommen. Einsatzkräfte, die eine solche Kamera tragen, sind mit einem entsprechenden Hinweis-Patch gekennzeichnet.

Ab November 2017 bis Dezember 2019 wurden Trageversuche mit zwei verschiedenen Gerätetypen im Polizeialltag in jeweils zwei Polizeirevieren der Städte Dresden und Leipzig durchgeführt.

Anschließend wurden die Ergebnisse der Trageversuche durch die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) evaluiert. Es zeigte sich, dass die Anzahl angezeigter Delikte in den vier Projektrevieren Dresden-Mitte, Dresden-Nord, Leipzig-Zentrum und Leipzig-Südwest sank. Hingegen nahm deren Anzahl in den nicht am Pilotprojekt beteiligten Vergleichsrevieren Dresden-West und Leipzig-Südost im gleichen Zeitraum zu. Acht von zehn Nutzerinnen und Nutzer, die am Tragetest beteiligt waren, befürworteten den Einsatz der Bodycams.

In der Praxis werden die Geräte im täglichen Dienst im ausgeschalteten Zustand mitgeführt und anlassbezogen in den Standard-Modus gesetzt (Pre-recording). Das bedeutet, sie zeichnen ab dem Zeitpunkt des Einschaltens ein Video auf, speichern dieses jedoch nicht dauerhaft. Dieser Zustand ist an einer grün blinkenden Anzeige deutlich erkennbar. Durch das doppelte Drücken der Ereignistaste durch die oder den kameratragenden Polizeibeamten bzw. Polizeibeamtin startet die Aufnahme im Ereignis-Modus, wobei das Gerät automatisch die letzten 60 Sekunden mit speichert. Der Start der Speicherung wird durch einen Piepton und anschließend ein rotes Blinken deutlich signalisiert. Einen Bildschirm haben die Geräte nicht.

Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar: »Die Nutzung der Bodycam soll künftig bei konfliktbelastenden Situationen zur Deeskalation führen. Dass das funktioniert, hat der Tragetest bewiesen. Gute Polizeiarbeit erfordert gute Einsatzmittel. Ein solches stellen wir nun unseren Bediensteten mit der Bodycam zur Verfügung.«

Die Bodycam wird zukünftig als Standard-Einsatzmittel für die Polizei Sachsen gelten und bereits in der Ausbildung der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern in Sachsen Bestandteil des Ausbildungsplanes sein. Daher werden die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und die Fachschulen der Bereitschaftspolizei auch mit Bodycams ausgestattet.

In erster Linie erfolgt die Anwendung der Bodycams präventiv und richtet sich somit nach dem Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz. Andere Rechtsgrundlagen, beispielsweise für Aufnahmen als Beweismittel nach der Strafprozessordnung, sind ebenfalls möglich.

Die mit der Bodycam aufgenommenen Daten werden künftig zentral in der Polizei-eigenen Cloud im Rechenzentrum der sächsischen Polizei gespeichert.

Laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) stiegen im Jahr 2020 Straftaten, bei denen Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen (§§ 113-115 StGB) verübt wurde, gegenüber dem Vorjahr von 1.297 auf 1.503 Fälle – das ist ein Anstieg von 15,9 Prozent.

Medienmaterial:
Über die Funktionsweise der Bodycam informiert die sächsische Polizei auf ihrer Webseite und ihren Social-Media-Kanälen in einem kurzen Videoclip:

https://youtu.be/fjeW25qE0iY ab 10. März 2021 um 10.30 Uhr abrufbar

Für Medienschaffende hat die Stabsstelle Kommunikation der Polizei Sachsen im Landespolizeipräsidium Videomaterial lizenz- und kostenfrei im Rahmen der Berichterstattung zum Download zur Verfügung gestellt. Dabei ist auch eine nachgestellte Szene mit Aufnahmematerial der Bodycam zu finden:

https://sidas13.extranet.sachsen.de/#/public/shares-downloads/Kg8nCyA0yoI5HTVHgyW61BuInd10ogHc


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
Telefon: +49 351 564 30400
Telefax: +49 351 564 30409
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