Sächsischer Landtag verabschiedet Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

25.03.2021, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Menschen mit Behinderungen erhalten originären Sitz im MDR-Rundfunkrat

Der Sächsische Landtag hat gestern das Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) verabschiedet. Es ist die erste umfassende Novellierung des MDR-Staatsvertrages seit dessen Inkrafttreten im Jahr 1991.

Wesentlicher Inhalt der Novellierung ist die neue Sitzverteilung innerhalb des MDR-Rundfunkrates. Künftig steht auch Menschen mit Behinderungen ein originärer Sitz im Rundfunkrat zu und langjährige Bemühungen, auch die des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, sind nunmehr von Erfolg gekrönt.

»Die Novellierung des Staatsvertrages war überfällig. Er entsprach schon lange nicht mehr den Gegebenheiten der heutigen Zeit. Gerade die aktuellen Aktivitäten und Angebote des MDR in puncto Barrierefreiheit zeigen, dass es seit der Ratifizierung des Staatsvertrages vor fast 30 Jahren einen enormen Wandel in Technik und in Gesellschaft gab. Die Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat ist endlich rechtlich verankert und ich bin sehr froh darüber.«, betont der Beauftragte Pöhler.

Der Sitz für Menschen mit Behinderungen im Rundfunkrat wird abwechselnd von den drei Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für zwei aufeinanderfolgende Berufungsperioden besetzt. Eine Berufungsperiode dauert 6 Jahre. So wird gemäß der zwischen den Bundesländern abgestimmten Reihenfolge der Sitz für Menschen mit Behinderungen zunächst für 2 x 6 Jahre von Thüringen, darauf folgend für 2 x 6 Jahren von Sachsen-Anhalt und schließlich nach 24 Jahren auch für 2 x 6 Jahre von Sachsen besetzt. Unabhängig vom Länderproporz ist festzuhalten: »Hauptsache, die Stimme der Menschen mit Behinderungen ist nunmehr vertreten!«, so Pöhler.

Vor diesem Hintergrund möchte der Beauftragte die Vertreter der Organisationen der Wohlfahrtspflege und der Behindertenselbsthilfe in Sachsen ermutigen, sich um einen der 3 frei zu vergebenden Plätze im Rundfunkrat zu bewerben.


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