Umstellung von Registrierkassen auf Antrag auch über den 31. März 2021 hinaus möglich
26.03.2021, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Unternehmen, denen es bis zur Frist 31. März 2021 nicht möglich war, ihre elektronischen Registrierkassen umzustellen, können ab sofort bei ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Der Antrag ist formlos möglich und muss die Gründe für die Verzögerung beinhalten. Vorhandene Nachweise sind beizufügen. Das Finanzamt kann dem Antrag stattgeben, wenn der Einbau einer hardwarebasierten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) rechtzeitig in Auftrag gegeben wurde und die Umrüstung beispielsweise aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Hersteller oder coronabedingter Umstände länger dauert als geplant. Für eine cloud-basierte TSE ist der Kassenhersteller spätestens bis 31. Mai 2021 zu beauftragen. Die Aufrüstung muss jedoch unabhängig von der konkreten technischen Lösung nach derzeitiger Regelung bis spätestens 30. September 2021 abgeschlossen sein.
»Wir möchten den Unternehmen weitere Zeit geben, um die Umrüstung ihrer Kassen abzuschließen. Die Corona-Pandemie prägt noch immer unseren Alltag und stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Manipulationssichere Kassensysteme bleiben wichtig, aber wenn jemand unverschuldet im Rückstand ist, können wir mit einer Terminverschiebung helfen«, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Er appellierte gleichzeitig an die Unternehmen, die Umrüstung abzuschließen. »Das ist nur fair gegenüber allen, die schon auf TSE umgestellt haben und damit ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen sind«, so Vorjohann.
Bei Fragen zum Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweils zuständigen Finanzämtern oder am Info-Telefon zur Verfügung. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).