Reform des kommunalen Finanzausgleichs im Landtag beschlossen
31.03.2021, 11:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Finanzielle Sicherheit für die Kommunen in 2021 und 2022
Der Sächsische Landtag hat heute das Dritte Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen (SächsFAG) und damit die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs für Jahre 2021 und 2022 beschlossen. Die Staatsregierung hatte den Entwurf im November 2020 in den Landtag eingebracht.
»Mit dem Beschluss haben die Kommunen endlich Planungssicherheit, was sowohl für wichtige Investitionen vor Ort als auch für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie entscheidend ist«, betonte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Mit dem neuen FAG habe man den Finanzausgleich modernisiert und für ein gerechteres Verteilungsergebnis gesorgt. »Erneut steht den Kommunen etwa ein Drittel des Landeshaushaltes, rund sieben Milliarden Euro jährlich, zur Verfügung. Wir halten Wort, wenn es darum geht, unsere Städte, Gemeinden und Landkreise zu unterstützen. Mit der Novelle des SächsFAG wird dieses Geld außerdem gerechter verteilt, indem wir den unterschiedlichen Belastungen vor Ort noch besser Rechnung tragen«, sagte Vorjohann und betonte, dass es seitens der kommunalen Ebene große Zustimmung zu den Reformen gäbe.
2021 werde keine Gemeinde einen Verlust erfahren und für die Folgejahre stehe ein Strukturausgleich in Höhe von 133 Millionen Euro zur Verfügung. »Wichtig war, dass wir zu einem Wechsel in der Systematik kommen und neue Themen wie die Kosten für frühkindliche Bildung besser berücksichtigen«, so der Finanzminister. Gerade die immer wichtiger werdenden Bildungsangebote in den verschiedenen Kindertageseinrichtungen seien in den kommunalen Haushalten spürbar. Deshalb werde der bisherige Schülernebenansatz zu einem umfassenden Bildungsansatz – von der Kinderkrippe bis zum Schulhort – ausgebaut. Außerdem stocke man den Straßenlastenausgleich von 100 Millionen Euro um 15 Millionen Euro auf. Die bisher für die Jahre 2018 bis 2020 vorgesehene Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes werde um ein Jahr verlängert. Die dafür bereitgestellten 30 Millionen Euro würde man ab dem Jahr 2022 in die Finanzausgleichsmasse der kreisangehörigen Gemeinden überführen. »Wir stärken im Ergebnis die Finanzausstattung der Kommunen und sorgen für eine bedarfsgerechte Mittelverteilung.«
Mit dem Beschluss des Sächsischen Landtages wird auch der im Mai 2020 verabschiedete Schutzschirm für die Kommunen und Landkreise zur Bewältigung der Corona-Pandemie fortgeführt. Für den Ausgleich von Steuermindereinnahmen durch die Pandemie stellt der Freistaat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt rund 163 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem wird die Hälfte der Abrechnung des Finanzausgleichsjahres 2020 um zwei Jahre gestundet. Damit werden die sächsischen Kommunen in den nächsten beiden Jahre insgesamt um rund 345 Millionen Euro entlastet.
»Das SächsFAG 2021/2022 trifft Vorsorge, um einerseits auf die Folgen der Corona-Pandemie reagieren zu können. Andererseits können damit wichtige Zukunftsentscheidungen getroffen und langfristig geplant werden.
Denn nur gemeinsam mit den Kommunen können wir den Freistaat erfolgreich weiterentwickeln«, sagte Vorjohann abschließend.
(Service: Link zur Medieninformation anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Kabinett vom 10. November 2020: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/242784 )