AstraZeneca-Impfstoff in der Regel nur noch für Personen ab 60 Jahre

30.03.2021, 21:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsen setzt Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz um

Nach einem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Bund und Ländern kommt der Impfstoff von AstraZeneca in Sachsen ab 31. März 2021 vorsorglich in der Regel nur noch bei Personen zum Einsatz, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Hintergrund sind vom Paul-Ehrlich-Institut berichtete vergleichbare Fälle von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit einer Impfung mit dem Impfstoff AstraZeneca. Die Ständige Impfkomission (STIKO) hatte ihre Alters-Empfehlung für AstraZeneca entsprechend geändert.
Dazu erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Wir nehmen die Berichte über Komplikationen sehr ernst. Nach den Beratungen der Gesundheitsminister hat Sachsen sofort gehandelt. Wir werden der betroffenen Altersgruppe ab morgen einen anderen Impfstoff anbieten, die Termine können stattfinden. Wichtig ist mir, dass die Impfungen in Sachsen trotzdem zügig und sicher weitergehen können. Gleichzeitig gilt aber weiterhin: AstraZeneca ist ein hochwirksamer Impfstoff, der sehr gut vor schweren Krankheitsverläufen schützt.«

Alle für den morgigen Mittwoch, 31. März 2021, vereinbarten Termine können stattfinden. Betroffenen Personen unter 60 Jahre wird die Impfung mit Moderna oder Biontech/Pfizer angeboten. Für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, gilt: Bereits vereinbarte Termine mit AstraZeneca haben Bestand. Sollten diese Personen den Impftermin nicht wahrnehmen, wird ihnen automatisch und schriftlich in der Woche nach Ostern ein neues Impfangebot unterbreitet. Ab 1. April werden alle bereits vereinbarten Erstimpf-Termine in den sächsischen Impfzentren mit einem mRNA-Impfstoff von Biontech bzw. Moderna durchgeführt, unabhängig von Alter oder Geschlecht.

Es ist aber weiter möglich, dass jüngere Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 mit AstraZeneca geimpft werden können. Dies gilt, wenn die Entscheidung gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entschieden wurde. Dies soll gemäß GMK-Beschluss grundsätzlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Der Beschluss sieht darüber hinaus vor, dass Bundesländer bereits jetzt auch die 60- bis 69-Jährigen für AstraZeneca in ihre Impfkampagne einbeziehen können. Sachsen bereitet dies vor.


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