Prozessauftakt gegen Abdullah A. wegen des Messerattentats in Dresden im Oktober 2020
09.04.2021, 08:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Pressemitteilung der Opferbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung
Am kommenden Montag, am 12. April 2021, beginnt vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden die Hauptverhandlung gegen Abdullah A. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 4. Oktober in Dresden aus einer radikal-islamistischen Gesinnung zwei Männer im Alter von 55 und 53 Jahren mit einem Messer attackiert zu haben. Ein Opfer erlitt tödliche Verletzungen, das zweite Tatopfer wurde schwer verletzt.
Die sächsische Opferbeauftragte Iris Kloppich begrüßt den Prozess ausdrücklich: »Es ist von grundlegender Bedeutung, dass diese verabscheuungswürdige Tat strafrechtlich aufgearbeitet wird. Das ist absolut unverzichtbar für die Opfer und deren Angehörige, für alle betroffenen Zeugen und Ersthelfer und für unsere Gesellschaft insgesamt«.
Radikal-islamistische Angriffe sind Angriffe auf unsere Demokratie, auf unser friedliches Miteinander. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist ein wichtiger Schritt, um Unrecht zu sühnen und Gerechtigkeit wiederherzustellen.
Iris Kloppich steht - gemeinsam mit vielen anderen - hinter den Opfern und allen Betroffenen. »Uns ist bewusst, dass sich das geschehene Leid durch einen Prozess nicht aus der Welt schaffen lässt. Es bleiben tiefe Wunden.«, so die Opferbeauftragte. Gerade deshalb ist es wichtig, Opfer und Betroffene auch zukünftig mit allen Kräften zu unterstützen und für unsere Demokratie einzustehen.